Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
zum "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) sagt BPI Hauptgeschäftsführer Dr.
Kai Joachimsen:
"Ich begrüße, dass der Gesetzgeber Reserveantibiotika fördern und damit den
Kampf gegen Resistenzbildungen intensivieren will. Er hat richtigerweise
erkannt, dass wir mit der etablierten Bewertungssystematik aus der Frühen
Nutzenbewertung hier nicht weiterkommen. Unter bestimmten Bedingungen soll
deshalb für Reserveantibiotika automatisch ein Zusatznutzen gelten; die
Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren gesondert behandelt werden. Dieser
Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige
Richtung.
Darüber hinaus müssen Besonderheiten in der Nutzenbewertung aber auch für andere
versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel
mit einer Genehmigung für die pädiatrische Verwendung (PUMA). Diese Innovationen
basieren auf bewährten Wirkstoffen und können deshalb im Rahmen der
AMNOG-Systematik nicht adäquat bewertet und erstattet werden. Dabei liegt auch
die Entwicklung kindgerechter Darreichungsformen im öffentlichen Interesse, auch
hier bedarf es einer Förderung.
Wenn es auf Basis bewährter Wirkstoffe erstmalig Arzneimittel gibt, die Kindern
zum Beispiel eine genauere gewichtsbezogene Dosierung ermöglichen oder die
besser zu schlucken sind, dann ist das ein echter Benefit für die
Patientengruppe. Wir plädieren deshalb dafür, dass PUMA-Arzneimittel analog zu
den Reserveantibiotika automatisch einen Zusatznutzen erhalten."
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zum Thema Lieferengpässe sagt Dr.
Joachimsen:
"Um Lieferengpässe vorzubeugen, müssen wir vor allem die Anbietervielfalt im
generischen Markt stärken. Dazu ist es unerlässlich, die Rabattverträge neu zu
gestalten: Es sollte grundsätzlich erst Ausschreibungen geben, wenn vier
Anbieter im Markt sind, und wenn die Krankenkasse an mindestens drei Anbieter
Zuschläge erteilen muss, von denen mindestens einer am Standort Europa
produziert."
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