Was in der Öffentlichkeit tabuisiert und kaum diskutiert wird ist, dass gerade bei männlichen Diabetes-Kranken die Anzahl von Phimose-Fällen verhältnismäßig hoch ist, sodass in 30 bis 40 Prozent der Fälle ein chirurgischer Eingriff unvermeidbar ist.
Doch ganz gleich, ob bei Erwachsenen oder bei Jungen – das Tragen der Beschneidungsunterhose ist medizinisch indiziert, um das Leben der Patienten in der Heilungsphase so angenehm und beschwerdefrei wie möglich zu machen ist. Sie fördert den Heilungsprozess um bis zu 70 Prozent und hat sich mittlerweile in der Praxis bewährt.
Das Produkt ist luftdurchlässig und mit einem Einsatz aus Silikon versehen, der die Wunde auf ideale Weise schützt, gleichzeitig aber Bewegungsfreiheit lässt und unter normaler Kleidung nicht aufträgt. Das Protektorkörbchen aus Silikon, im Gegensatz zu Kunststoffen dafür bekannt, praktisch keine Allergien auszulösen, erhält dank der eingearbeiteten Atmungsporen die Luftzirkulation rund um die Wunde aufrecht. Ein Verkleben der Wunde mit Textilien wird vermieden, wodurch sich die Entzündungsgefahr erheblich minimiert.
Die Unterhose besteht aus 100 Prozent Baumwolle und ist bei 60° waschbar. Sie ist jeweils in vier verschiedenen Größen für Erwachsene und Kinder lieferbar.
Diese Pressemitteilung sowie ein Bild können unter www.aydon.org/pr_artikel.pdf heruntergeladen werden.
Die Praxis der Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen muslimischen Jungen war, auch ohne spezielle gesetzliche Regelung, über lange Zeit weder Thema von gerichtlichen Entscheidungen, noch wurde sie in der Rechtswissenschaft kritisiert. Seit 2008 wird diese Thematik in Deutschland allerdings kontrovers diskutiert. Nach einer neueren in der juristischen Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Von der Rechtsprechung deutscher Gerichte wurde die Kriminalisierung bisher nicht aufgegriffen. Dieser neue Standpunkt hat zu erheblicher Verunsicherung unter Ärzten geführt. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, Ulrich Hofmann, hat 2008 mit Blick auf die rechtlich seiner Ansicht nach ungeklärte Situation dazu aufgerufen, die Indikation zur Zirkumzision sehr streng zu stellen und diese nicht als Wahleingriff anzubieten.