Neue Broschüre informiert über Versorgung zu Hause, in
Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen
Die Mundgesundheit ist für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung
sehr wichtig. Das gilt besonders dann, wenn Betroffene nicht oder nicht mehr
ausreichend in der Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbständig und
eigenverantwortlich zu sorgen. Gesunde Zähne, Zahnfleisch und intakter
Zahnersatz bedeuten schließlich viel mehr als Funktionalität beim Essen und
Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand und die Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft werden durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Das
bedeutet Lebensqualität.
Die neue Broschüre "Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen
mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung" informiert über spezielle
zahnärztliche Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
übernommen werden - in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung
der Patienten, einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung.
Herausgeben wird die Broschüre gemeinsam von Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen
Neben den regelhaften Vorsorgeuntersuchungen können Menschen mit Pflegebedarf
oder einer Beeinträchtigung zusätzliche zahnärztliche Leistungen beanspruchen,
die von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Kalenderhalbjahr übernommen
werden. Dazu zählen zum Beispiel die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die
Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege und die Entfernung von Zahnstein.
Diese Leistungen sollen dazu beitragen, das Risiko für Karies-, Parodontal- und
Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie die Mundgesundheit der Betroffenen
zu erhalten und zu verbessern.
Schwerpunkt bei zahnärztlicher Prävention
Der Schwerpunkt der zusätzlichen ambulanten und stationären Leistungen liegt bei
der zahnärztlichen Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten. Patienten,
Angehörige und Pflegekräfte können sich mit der Broschüre unter anderem über die
aufsuchende Versorgung zuhause sowie im Rahmen von Kooperationsverträgen
zwischen Praxen und Pflegeeinrichtungen informieren. Sie erfahren, wo die
zahnärztlichen Leistungen in Anspruch genommen werden und wie Pflegekräfte und
pflegende Angehörige einbezogen werden können. So ist die aufsuchende
zahnärztliche Versorgung auch in Einrichtungen möglich, in denen Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische
Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund
stehen, wie zum Beispiel in Werkstätten. Zudem erläutert die Broschüre, welche
Behandlungen vor Ort möglich sind und wann der Transport in eine Praxis
erforderlich ist. Auch gesetzliche Regelungen zu Krankenfahrten und -transporten
im Falle einer notwendigen Behandlung in der Zahnarztpraxis werden verständlich
erläutert.
Wo ist die neue Broschüre erhältlich?
Die Broschüre "Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit
Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung" steht ab sofort auf den Websites von
KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen Download bereit (www.kzbv.de,
www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de). Zahnarztpraxen können zudem über die
Website der KZBV kostenlose Druckexemplare für die Auslage im Wartezimmer
bestellen. Pflegedienste, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen informieren
sich über Bezugsquellen unter
https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen oder bei der jeweiligen
bpa-Landesgeschäftsstelle. Kostenlose Bestellungen von Druckexemplaren sind für
Pflegedienste, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen auch online über eine
eigens dafür eingerichtete Datenbank der KZBV möglich.
Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
BZÄK: Jette Krämer, Tel.: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
BAGFW: Katrin Goßens, Tel.: 030 24089-121, E-Mail:
presse@bag-wohlfahrt.de
bpa: Uwe Dolderer, Tel.: 030 308788-60, E-Mail: presse@bpa.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/12264/4484236
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