Die Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen in
ganz Deutschland ist wieder aufgenommen worden. Das teilte die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am Mittwoch in Berlin mit. Nachdem
die gematik GmbH (bisher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der
Gesundheitskarte mbH) kurz vor Weihnachten 2019 auf Grund der durch den Chaos
Computer Club (CCC) aufgezeigten Sicherheitslücken in einigen
Kartenbestellprozessen den vorläufigen Stopp für die Ausgabe von Praxisausweisen
aller Sektoren ausgesprochen hatte, können Zahnarztpraxen die so genannten
Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) nun wieder erhalten.
Die zugelassenen SMC-B-Anbieter wurden durch die KZBV entsprechend informiert.
D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse bereits wieder gestartet.
Hintergrund der zügigen Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses waren bestehende
besondere Festlegungen im zahnärztlichen Bereich: Elektronische Praxisausweise
für Zahnarztpraxen waren und sind ausschließlich direkt über die zuständige
Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in dem jeweiligen Bundesland erhältlich.
Als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des
Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen
Praxis angegeben werden. Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke bestand daher
bei zahnärztlichen Praxisausweisen zu keinem Zeitpunkt. Die gematik hat nun nach
Prüfung des Sachverhalts einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe
zugestimmt. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der
KZBV: "Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem
sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit
uneingeschränkt einsetzbar. Auch wenn im zahnärztlichen Bereich mit deutlich
mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für
die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet sind, ist die KZBV
erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wiederaufgenommen werden
konnte. Denn den Praxen, die immer noch nicht an die TI angebunden sind, droht
mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes ab 1. März ein erhöhter
Honorarabzug."
Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur
Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des
Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und
einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher
austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI.
Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein
elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein
sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI
hergestellt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht
selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für
Erstausstattung und Betrieb.
Weiterführende Informationen
Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video "Anbindung an die TI"
veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen
Praxisinformation "Anbindung an die Telematikinfrastruktur" und fortlaufend auf
ihrer Website unter www.kzbv.de zur Verfügung. Im Vorgriff auf den Feldtest zu
den ersten medizinischen Anwendungen der TI im 1. Quartal 2020 hat die KZBV
zudem jetzt zwei neue Leitfäden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht.
Diese enthalten praktische Hinweise anhand konkreter Szenarien zu den
TI-Anwendungen "Elektronischer
Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)" sowie zum
"Notfalldatenmanagement (NFDM)" und können unter www.kzbv.de/leitfaden-emp-nfdm
kostenfrei abgerufen werden.
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Kai Fortelka
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