Anlässlich der heutigen Anhörung zum
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) erklärt Martin Litsch, der
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:
"Wir begrüßen es, dass mit dem Gesetz die Rolle des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) deutlich erweitert und gestärkt wird.
Wenn Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte auftreten, kann das BfArM künftig
als zentrale Stelle Maßnahmen anordnen und deren Umsetzung kontrollieren. Dies
dient dem Schutz der Patienten und ist ein echter Fortschritt.
Gleichzeitig sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen
zur Patientensicherheit und zu den Patientenrechten. Viele wichtige Details
werden im Kabinettsentwurf des Gesetzes nicht geregelt, sondern auf Verordnungen
ausgelagert. Hier sollte der Gesetzgeber klare Vorgaben im Gesetz ergänzen.
Das betrifft vor allem die Pflicht von Ärzten und Kliniken, beim Verdacht auf
Schädigung von Patienten durch fehlerhafte Medizinprodukte sofort die
Krankenkasse des Patienten zu informieren. Diese Pflicht besteht zwar heute
schon, aber sie läuft in der Praxis ins Leere. Selbst auf Nachfrage erhalten die
Krankenkassen keine Informationen - das hat zum Beispiel der Skandal um die
schadhaften Brustimplantate gezeigt. Im Sinne des Patientenschutzes muss der
Gesetzgeber hier dringend nachbessern und gesetzliche Sanktionen einführen,
damit die Meldungen an die Krankenkassen erfolgen. Nur so können wir unsere
Versicherten entsprechend informieren und beraten.
Darüber hinaus müssen die Angaben über die verwendeten Medizinprodukte in die
Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern verpflichtend aufgenommen werden,
damit die Transparenz bei Produktschäden deutlich verbessert wird und alle
betroffenen Patientinnen und Patienten sicher erreicht werden können.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im aktuellen Gesetzesentwurf nicht geregelt
wird, ist die Sicherung der Eigentumsrechte des Patienten an Medizinprodukten.
Fehlerhafte Medizinprodukte werden oft ohne Einwilligung und Wissen des
Patienten zerstört oder entsorgt, obwohl sie dessen Eigentum sind. Für die
Betroffenen ist es dann nahezu unmöglich, die Mängel des Produktes nachzuweisen
und berechtigte Schadenersatz-Ansprüche durchzusetzen. Schließlich bedarf es
einer verpflichten Haftpflichtversicherung für Hersteller von Medizinprodukten
als Voraussetzung für eine Kostenübernahme, damit die Patientinnen und Patienten
im Schadensfall gestärkt werden.
Im Oktober 2019 hat die AOK Forderungen zur Stärkung der Patientenrechte
formuliert. Die Chance, wenigstens einige dieser Themen im
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz im Sinne der Patienten zu regeln, wird
gerade verschenkt."
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des
Gesundheitsausschusses finden Sie unter www.aok-bv.de.
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