Anlässlich der heutigen (16. Januar 2020) Debatte und Entscheidung
im Deutschen Bundestag zum Thema Organspende erklärt der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx:
"Der Deutsche Bundestag hat heute mit einer deutlichen Mehrheit ein Gesetz zur
Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die
Deutsche Bischofskonferenz unterstützt nachdrücklich das mit dem Gesetz
verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen.
Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich
große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine
individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt
weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und
trifft dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit
der Frage der Organspende befassen.
Zudem hält das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie z. B. die Einführung
eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende
weiter verbessern werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges
Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medi-zin)ethischer und
grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft
fußt. Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages deshalb sehr."
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