Die Entwicklung und Verbreitung der neuartigen Lungenkrankheit
aus China - das Coronavirus - wird auch in Deutschland mit höchster
Aufmerksamkeit beobachtet. Die Situation einer möglichen Einschleppungsgefahr
hierzulande wird durch die zuständigen Behörden fortlaufend neu bewertet. An den
deutschen Flughäfen gibt es für den Ernstfall detaillierte Notfallpläne mit
klaren Prozessabläufen. Die erforderlichen medizinischen Kapazitäten stehen
bereit. Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind
Erkenntnisse und Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation.
Für die derzeitige Lungenkrankheit aus China wurden von der WHO, dem Auswärtigen
Amt oder dem Robert-Koch-Institut als zuständige Organe bislang keine
Reisebeschränkungen erlassen. Die deutschen Flughäfen sind für den Umgang mit
Verdachtsfällen des Coronavirus vorbereitet und stehen mit den zuständigen
Behörden in engem Kontakt.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) sehen für Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen. Im Falle der Ankunft
eines Passagierflugzeuges, das einen Verdachtsfall an Bord hat, würde die
betreffende Maschine zu einem dieser Flughäfen umgeleitet. In Deutschland zählen
dazu Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin.
Grundsätzlich sind die Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig
für die Umsetzung der Maßnahmen. Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen
Infektionen auf deutschen Flughäfen existieren seit Jahren und haben sich in der
Vergangenheit bewährt. "Dass die Prozessketten zuverlässig funktionieren, haben
die Flughäfen bewiesen - so etwa 2003 bei SARS, 2006 bei einem Fall von
Lassafieber oder 2009 im Zuge der Ausbreitung der Schweinegrippe", erklärt
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
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