Apotheken meldeten 2019 an die Arzneimittelkommission der
Deutschen Apotheker (AMK) mehr Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von
Arzneimitteln als jemals zuvor. Die AMK erhielt 10.782 Spontanberichte aus 5.274
verschiedenen Apotheken ein. "Die Apothekerinnen und Apotheker leisten zusammen
mit der AMK somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der
Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit", sagt Prof.
Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.
Zu Verdachtsmeldungen zu Qualitätsmängel bei Arzneimitteln gingen rund 7.700
Meldungen ein. Sie bezogen sich auf Verpackungsfehler, galenische Mängel oder
mechanische Defekte wie etwa nicht funktionierende Insulinpens.
Knapp 3.000 Meldungen gingen zu Nebenwirkungen bzw. unerwünschten
Arzneimittelwirkungen (UAW) ein, wovon rund 1.100 aufgrund ihrer Klassifikation
der Art oder Schwere eine dringende Eilbedürftigkeit aufwiesen. Damit machten
die Meldungen zu UAW rund 29 Prozent aller Berichte aus. 7 Prozent der
UAW-Meldungen wurden im Zusammenhang mit einer Arzneimittelsubstitution
gemeldet, also dem Austausch des verordneten Arzneimittels zum Beispiel durch
ein Rabattarzneimittel der entsprechenden Krankenkasse.
Die AMK begutachtete zudem etwa 1.600 eingesandte Muster. Bei etwa einem Fünftel
der Muster veranlasste die AMK zusätzlich eine Untersuchung im
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL).
Die AMK nimmt nicht nur Meldungen aus Apotheken entgegen, sondern informiert
diese zudem über Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zu deren Abwehr. Im Jahr 2019
veröffentlichte sie insgesamt 329 Nachrichten, davon allein 40 Rote-Hand- und
Informationsbriefe sowie 26 Stellungnahmen.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de
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