Patienten sollen ab 2021 die Wahl haben: zwischen dem
bisherigen rosafarbenen Rezept und einer digitalen Verordnung auf dem Handy.
"Die ärztliche Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels hat auch in Form
des E-Rezepts den Rechtsstatus einer Urkunde", erläutert der Vizepräsident der
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Mathias Arnold, im
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Entscheidet sich der Patient für das
elektronische Rezept, bekommt er einen Zugriffscode auf sein Handy. "Die
Verordnung selbst wird in einem speziellen Fachdienst verschlüsselt
gespeichert", sagt Hannes Neumann E-Rezept-Projektleiter der
Entwicklungsgesellschaft Gematik in Berlin. "Der Patient kann mit dem Code von
seinem Smartphone aus das Rezept verwalten und in einer Apotheke einlösen."
E-Rezept soll Patienten Wege ersparen
Das E-Rezept soll Bundesbürgern vor allem Wege ersparen. "Der Patient kann
zukünftig über eine Anwendung auf dem Smartphone seine Wunschapotheke suchen und
ihr das Rezept zuweisen", sagt Arnold. "Er fragt an, ob das Arzneimittel
verfügbar ist. Falls nicht, bestellt die Apotheke es." Wenn das Medikament
bereitliegt, bekommt der Kunde eine Nachricht aufs Handy. Bietet die Apotheke
einen Botendienst, kann er sich die Arznei auch liefern lassen. "Für Menschen,
die nicht mobil sind, bedeutet das eine große Hilfe", betont Arnold. Nach
Einführung des E-Rezepts können Ärzte etwa nach einer Videosprechstunde direkt
ein digitales Rezept ausstellen, ohne dass der Patient in die Praxis kommen
muss.
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Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2020 A liegt aktuell in den meisten
Apotheken aus.
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