Das geplante Gesetz ändert nichts am Kernproblem der
Lieferengpässe: "Solange der Gesetzgeber nicht die verminderte Anbietervielfalt
durch Rabattverträge als eine Ursache für die Lieferengpass-Problematik angeht,
wird sich die Versorgungssituation nicht wesentlich verbessern", konstatiert
BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
"Es fehlt eine gesetzliche Regelung für die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen
und verpflichtende Zuschläge an mindestens drei Anbieter. Reine
ordnungspolitische Regelungen und noch mehr Regulierung führen nicht zu einer
besseren Versorgung. Der Kern des Problems wird leider komplett außer Acht
gelassen. Es wird an Symptomen herumgedoktert, anstatt die Krankheit
Lieferengpässe zu behandeln. Verantwortlich für Lieferengpässe sind zum Teil
politisch hausgemachte Rahmenbedingungen, bei denen immer weniger Anbieter auf
noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, weil die großen Kassen
durch ihre Marktmacht den Preis beeinflussen.
Fakt ist: Rabattverträge sind mitverantwortlich für Lieferengpässe von
Arzneimitteln. Sie führen zu einer Marktverengung. Wenn es immer weniger
Anbieter gibt, können diese im Fall von Lieferengpässen die fehlenden
Kapazitäten nicht ausgleichen. Das hat der BPI bereits im März vergangenen
Jahres mit einem Gutachten (http://ots.de/P24JnQ) belegt. Dass mit den finalen
Änderungsanträgen zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) dieser Umstand
weder klar benannt, noch mit sinnvollen Vorschlägen konstruktiv angegangen
wurde, ist eine vertane Chance. Die Bundesregierung vernachlässigt damit die
Grundversorgung mit Arzneimitteln", so Dr. Kai Joachimsen. "Die Zeit läuft uns
davon, und das Problem der Lieferengpässe wird in den nächsten Jahren weiter an
Brisanz gewinnen. Wir hatten bereits im Dezember 2019 fünf effektive Maßnahmen
gegen Arzneimittellieferengpässe (http://ots.de/0mL2Sd) vorgeschlagen."
"Gut ist, dass unter bestimmten Bedingungen für Reserveantibiotika automatisch
ein Zusatznutzen gelten soll. Die Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren
gesondert behandelt werden. Dieser Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster,
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus müssen Besonderheiten
in der Nutzenbewertung aber auch für andere versorgungsrelevante
Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel mit einer Genehmigung
für die pädiatrische Verwendung (PUMA)", betont Dr. Kai Joachimsen.
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aaumann@bpi.de
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