Der Bundestag stimmt heute in 2./3. Lesung über das Gesetz für
einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG) ab. Der AOK-Bundesverband
begrüßt insbesondere, dass die umstrittene Verschärfung des Diagnoseverbots in
Versorgungsverträgen gestrichen werden soll. Damit gehen die Änderungsanträge
über das hinaus, was in der Bundestagsanhörung im Dezember 2019 als
Kompromissvorschlag genannt wurde. "Offenbar hat sich die Einsicht durchgesetzt,
dass eine solche Regelung versorgungspolitisch absolut kontraproduktiv ist und
vielen sinnvollen Versorgungsverträgen den Garaus gemacht hätte", sagt
Vorstandsvize Jens Martin Hoyer. Positiv bewertet die AOK auch, dass die
geplante Datenmeldung zur Differenzierung von Haus- und Facharzt-Diagnosen
wegfallen soll.
Kritik an mangelnder Zielgenauigkeit bleibt
Die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sehe
die AOK allerdings weiterhin zwiespältig, betont Hoyer: "Zwar soll das sinnvolle
Vollmodell kommen. Aber auch die von uns kritisierte Regionalkomponente, die vor
allem die Überversorgung in Ballungsräumen zementieren wird, steht im Gesetz."
Laut den Änderungsanträgen soll es beim Regionalfaktor eine Begrenzung der
finanziellen Auswirkungen auf Ebene der Länder im ersten Jahr geben. Die
Wirkungen der Regionalkomponente und der sogenannten Manipulationsbremse sollen
über die im Gesetzentwurf enthaltenen regelmäßigen Evaluationen hinaus im Jahr
2023 gutachterlich überprüft werden.
Die Manipulationsbremse werde eher als Versorgungsbremse wirken, stellt Hoyer
fest. Außerdem bleibe es dabei, dass Erwerbsminderungsrentner künftig nicht mehr
berücksichtigt werden und Hochkostenfälle über einen eigenen Istkosten-Ausgleich
aufgegriffen werden. Hoyer: "Mit diesen vier Maßnahmen wird man die
Zielgenauigkeit des Morbi-RSA schwächen statt stärken."
Verwaltungsrat des GKV-SV wird nicht verkleinert
Bei der geplanten Reform der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV)
verzichtet die Große Koalition laut Änderungsantrag auch auf die geplante
Verkleinerung des Verwaltungsrates. Der Einfluss des vorgesehenen neuen, mit
zehn hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen besetzten Lenkungs- und
Koordinierungsausschusses (LKA) soll jetzt geringer ausfallen. Geplant war
zunächst, dass der LKA Entscheidungen des GKV-SV-Vorstandes zustimmen muss. Nun
soll der Vorstand seine Entscheidungen nur noch "im Benehmen mit dem LKA"
treffen und müsste eine abweichende Entscheidung begründen. Entscheidungen des
Verwaltungsrates kann der Vorstand laut Änderungsantrag umsetzen, ohne dies dem
LKA begründen zu müssen. So will die Große Koalition Blockaden innerhalb der
Selbstverwaltung vermeiden.
Mehr Transparenz bei Lieferengpässen
Bei den in den FGK-Entwurf integrierten Regelungen gegen Lieferengpässe bei
Arzneimitteln sehen die Änderungsanträge einige Klarstellungen vor. Vom Tisch
ist die zwischenzeitlich diskutierte und von der AOK abgelehnte Verpflichtung
zum Mehrpartnermodell bei den Arzneimittelrabattverträgen. Positiv wertet der
AOK-Bundesverband auch, dass die Vorgaben zur Meldung von Engpässen verschärft
werden sollen und die Nichtmeldung mit einem Bußgeld geahndet werden soll. Das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird künftig die dem Amt
gemeldeten Lieferengpässe auf seiner Internetseite bekannt machen.
Kritisch sieht der AOK-Bundesverband dagegen die Regelung, wonach der Austausch
eines nicht verfügbaren Arzneimittels unmittelbar in der Apotheke möglich sein
soll und dabei auch ein teureres Medikament auf Kassenkosten abgegeben werden
dürfte.
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