Der AOK-Bundesverband hat den Referentenentwurf zum
Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grundsätzlich begrüßt, sieht aber
insbesondere beim Datenschutz und bei den Finanzierungsregelungen zur
elektronischen Patientenakte (ePA) Nachbesserungsbedarf. "Es ist richtig, dass
der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen
mit diesem Gesetz vorantreiben will", sagt AOK-Vorstand Martin Litsch anlässlich
der Anhörung am Donnerstag (27. Februar). "Der Erweiterung der elektronischen
Patientenakte um zusätzliche Funktionen wie Impfausweis, Mutterpass und
Zahn-Bonusheft ist konsequent und wird perspektivisch einen großen Nutzen für
die Versicherten stiften. Positiv ist aus unserer Sicht auch, dass an vielen
Punkten zeitgemäße Verfahren im Sinne der Patienten eingeführt werden. So wird
das sogenannte Zwei-Schlüssel-Prinzip überwunden, bei dem nur bei gleichzeitiger
Eingabe eines Patientenpasswortes und eines Arztschlüssels ein Zugriff auf die
Akte des Patienten erfolgen konnte. Jetzt ist klargestellt, dass es sich um eine
versichertengeführte Patientenakte handelt und dass die Patienten die
Datenhoheit haben", so Litsch.
Der neu formulierte Anspruch des Patienten, dass sein Arzt Daten in die
elektronische Patientenakte einträgt, ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes
ebenfalls richtig: "Die Patienten haben künftig ein Recht darauf, dass die Ärzte
ihre Akte befüllen. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im
Gesundheitswesen voranzubringen. Das Einspielen der Daten in die Akte wird
weitgehend automatisiert und standardisiert über die Software der Ärzte laufen",
so Litsch.
AOK begrüßt Anbindung weiterer Akteure an die TI
Auch der im PDSG vorgesehene Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) durch die
gematik und die Anbindung weiterer Akteure wie Hebammen, Physiotherapeuten oder
Pflegeeinrichtungen wird vom AOK-Bundesverband begrüßt: "Die Vernetzung aller
Akteure, die wir auch mit unserem Digitalen Gesundheitsnetzwerk verfolgen, ist
der richtige Weg", betont Martin Litsch. Bevor der weitere Ausbau der
Telematik-Infrastruktur angegangen wird, sollte die TI aber auf den aktuellen
Stand der Technik gebracht werden. Mit der heutigen Hardware-basierten
Infrastruktur würden unverhältnismäßig hohe Technikkosten entstehen. Bereits bis
heute seien etwa zwei Milliarden Euro in den Ausbau der TI geflossen, die allein
der Beitragszahler tragen müsse. Aus Sicht der AOK müsse schnell eine
Alternative zu den Hardware-Konnektoren entwickelt werden, bevor die
Telematik-Infrastruktur weiter ausgerollt wird. "Das kann man mit einer
Software-basierten Lösung viel besser und effizienter hinbekommen", so Litsch.
Die Einführung eines feingranularen Berechtigungsmanagements in der
elektronischen Patientenakte ab dem 1. Januar 2022 ist aus Sicht der AOK
ebenfalls ein richtiger Schritt, mit dem Versicherte künftig den Zugriff für
Leistungserbringer auf einzelne Dokumente in der elektronischen Patientenakte
ermöglichen oder entziehen können. "Es wäre allerdings gut gewesen, wenn das
differenzierte Berechtigungsmanagement bereits zur Einführung der ePA 2021
gegolten hätte. Jetzt müssen wir in einer Übergangszeit mit zwei Konzepten
arbeiten und haben höhere Aufwände bei der Umsetzung", kritisiert der
AOK-Vorstand. Immerhin werde mit dem feingranularen Berechtigungsmanagement die
vollständige Datensouveränität des Patienten gewährleistet.
Die regelmäßige "Befüllung" der ePA durch die Ärzte sollte aus Sicht der AOK
nicht extra bezahlt werden - zumal es für die dahinterliegenden Anwendungen wie
Medikationsplan oder Notfalldaten bereits eigene Honorierungsregelungen zur
Befüllung und Aktualisierung gibt. "Es kann nicht sein, dass die Ärzte für jeden
Klick in ihrer Praxis-Software extra bezahlt werden. Und mehr wird es für die
automatisierten Prozesse zur Aktualisierung der Patientendaten künftig nicht
brauchen", erklärt der AOK-Vorstand.
Nachbesserungsbedarf gibt es aus Sicht der AOK auch beim Thema Datenspende: Der
Gesetzesentwurf sieht vor, dass Versicherte ihre ePA-Daten ab 2023 freiwillig
der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen können. "Bisher ist im
Gesetzesentwurf aber nicht ausreichend beschrieben, was mit den im geplanten
Forschungsdatenzentrum vorliegenden personenbezogenen Daten passieren soll, wenn
ein Versicherter seine Einwilligung zur Datenspende widerruft", kritisiert
Litsch. Zudem sollte jeder Versicherte festlegen können, wer seine Daten nutzen
darf: "Man sollte hier zwischen Universitäten und öffentlichen
Forschungseinrichtungen auf der einen Seite und privaten Unternehmen auf der
anderen Seite unterscheiden können." Der AOK-Bundesverband trete für ein
vollständiges Selbstbestimmungsrecht der Versicherten über ihre Daten ein. Daher
sei auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Beschränkung der Rechte aus der
Datenschutz-Grundverordnung nicht akzeptabel: "Es geht hier um die Übermittlung
pseudonymisierter Daten, bei denen der Personenbezug prinzipiell
wiederhergestellt werden kann. Daher müssen hier alle Rechte aus der
Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden. Diesbezüglich dürfen wir bei
Gesundheitsdaten keine Zweifel aufkommen lassen", so Litsch.
Funktion des e-Rezeptes in die ePA integrieren
Die gematik soll nach dem Entwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz neue
Befugnisse und Aufgaben erhalten, die weit über die bisherigen Regelungen
hinausgehen. Sie reichen bis zur Programmierung einer e-Rezept-App für die
Versicherten. "Diese Regelung führt zu einer Monopolisierung der
Software-Entwicklung, die für die Versicherten keine Vorteile haben wird. Der
Staat sollte keine Software herstellen, sondern die Rahmenbedingungen setzen.
Aus unserer Sicht wäre es besser, die Funktion des e-Rezepts in die
elektronische Patientenakte zu integrieren. Sie wird ja auch per App erreichbar
sein - und sollte der Dreh- und Angelpunkt für alle digitalen Prozesse rund um
die Gesundheit sein." Um einen vollständig digitalisierten Prozess von der
Verordnung bis zur Abrechnung zu erreichen, sollten die Krankenkassen zudem
einen unmittelbaren Zugriff auf die Verordnungen bekommen. So könnte man
beispielsweise den Genehmigungsprozess für Hilfsmittel deutlich vereinfachen.
"Die Versicherten hätten damit die genehmigte Hilfsmittelverordnung auf ihrem
Smartphone, noch bevor sie die Arztpraxis verlassen haben", so Litsch.)
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Patientendaten-Schutzgesetz finden
Sie auf www.aok-bv.de.
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