Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die heutige
Bundestagsanhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz zum Anlass genommen, auf
Forderungen und Positionen hinzuweisen, die die Vertragszahnärzteschaft bei dem
PDSG an den Gesetzgeber adressiert. Die Zielsetzung des Gesetzes,
Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen weiter zu stärken, wird von
der KZBV begrüßt. Allerdings bestehe für den Berufsstand bei dem vorliegenden
Entwurf erheblicher Änderungsbedarf bei zentralen Aspekten. Dazu zählen
insbesondere die vorgesehenen Regelungen zu datenschutzrechtlichen
Verantwortlichkeiten von Zahnärztinnen und Zahnärzten für die
Telematikinfrastruktur (TI) sowie die geplanten umfassenden Rechte der
Versicherten zum Zugriff auf TI-Anwendungsdaten und Management der
elektronischen Patientenakte (ePA) in Praxen.
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Wir
sehen nach wie vor große Chancen darin, mit der sinnvollen Ausgestaltung der TI
die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu optimieren, sicherer
miteinander zu kommunizieren und Datenschutz und Datensicherheit
verantwortungsbewusst und konsequent durchzusetzen. Bei aller grundsätzlichen
Bereitschaft und Aufgeschlossenheit werden wir aber auch bei diesem Gesetz
darauf hinwirken, dass Zahnarztpraxen nicht zu Datenservicestellen
umfunktioniert werden." Digitalisierung müsse unter anderem dazu beitragen,
Bürokratie zu bewältigen, statt neuen Aufwand durch verpflichtendes
Datenmanagement zu erzeugen.
Das Anliegen des Gesetzgebers, ein hohes IT-Sicherheitsniveau in der Versorgung
zu gewährleisten, werde von der KZBV geteilt. "Die Verantwortung für die
Datensicherheit der Praxis-EDV und für den Internetanschluss liegt zunächst beim
Praxisinhaber. Dass die TI als solche sicher ist, dafür sind allerdings
Hersteller und gematik verantwortlich. In diesem Bereich muss der Gesetzgeber
noch klarere Bestimmungen zur Haftung in Bezug auf Datensicherheit und
Datenschutz vorsehen, als das im Entwurf des PDSG bislang der Fall ist.
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind für die bestimmungsgemäße Nutzung des
Konnektors im Rahmen des Beherrschbaren zuständig, nicht aber für die Nutzung
dezentraler TI-Komponenten. Unsere Verantwortung kann sich immer nur in der
Praxis bis zum Konnektor selbst erstrecken - und nicht darüber hinaus!",
bekräftigte Pochhammer.
An mehreren Stellen sieht das PDSG zudem vor, dass Versicherte in den Praxen
Rechte zur Nutzung von Funktionalitäten der elektronischen Gesundheitskarte
(eGK) oder der TI haben sollen. Dazu gehört etwa, dass dort auf Verlangen der
Patienten Daten wie elektronische Medikationspläne oder Notfalldatensätze in der
ePA eingesehen werden können oder gelöscht werden sollen. "Das würde
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit zusätzlichen administrativen Pflichten belasten,
die mit der Ausübung ihres Heilberufs nichts zu tun haben. Auch aufgrund des
bürokratischen Aufwands für Behandlungsabläufe lehnen wir diese Zweckentfremdung
zahnärztlicher Praxisinfrastruktur als Datenservice- oder Datenmanagementstellen
ab. Vielmehr plädieren wir dafür, die Infrastruktur von Krankenkassen zur
TI-Datenverarbeitung zu nutzen und auf zusätzliche Funktionalitäten
auszuweiten."
Im PDSG enthalten ist des Weiteren die Vorgabe für eine - teils bis zu zwei
Jahre zurückreichende - elektronische Protokollierung in Praxen. Diese soll
Aufschluss darüber geben, wer auf TI-Anwendungen zugegriffen hat. "Diese
ausufernde Pflicht in der angedachten Form ist unverhältnismäßig, unpraktikabel
und unnötig, daher fordern wir eine versorgungsnahe und praxistaugliche
Ausgestaltung der Regelung", sagte Pochhammer. Eine entsprechende technische
Umsetzung wäre allenfalls durch eine aufwendige, kostenintensive Programmierung
der Praxisverwaltungssysteme möglich. "KZBV und Berufsstand haben aber keine
Befugnis dazu, PVS-Herstellern Vorschriften für eine Protokollierung zu machen,
wie sie das PDSG vorsieht."
Die gesamte Stellungnahme der KZBV zum PDSG kann unter www.kzbv.de/pdsg
abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zu den Themen Digitalisierung
und Telematikinfrastruktur.
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