fit und munter - Ultraschall/ Kavitation Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung

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Ultraschall/ Kavitation Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der
Anwendung am Menschen: Hier geht es direkt zum Gesetz
Hier geht is direkt zu den Begründungen: gesetzneu.pdf

Interessant wird es für IPL und Kavitations-Anwender.

„Das Gesetz stellt an den Betrieb der betreffenden Geräte
besondere Voraussetzungen. So dürfen Anlagen, die nicht
ionisierende Strahlung aussenden können, zu kosmetischen
Zwecken oder sonstigen Anwendungen am Menschen
außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde nur betrieben
werden, wenn bei ihrem Betrieb die in einer
Rechtsverordnung noch festzulegenden Anforderungen
eingehalten werden. Der Einsatz von kosmetischen Geräten
mit nicht ionisierender Strahlung wird somit im Einzelnen
reguliert. Derzeit beschäftigt sich ein DIN-Gremium mit der
Festlegung der vorgenannten Anforderungen und es bleibt
abzuwarten, wie die Rechtsverordnung im Detail
ausgestaltet ist. Ein wesentlicher Aspekt werden hierbei
sicherlich die „Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse
der Anwender“ sein“ Zitat Openpr: Gesetz zur Regelung des
Schutzes vor nicht ionisierender Strahlung


Die Geräte von Multiwell erfüllen alle EU-Binnenmarkt-
Vorschriften.

- Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
(umgesetzt im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)

- Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG
(umgesetzt im Medizinproduktegesetz)

- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
(umgesetzt im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)

Alle Multiwell Geräte sind CE 0434 zertifiziert und erfüllen
alle die Medizinrichtlinie 92/42/EWG.

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