Das Bundesgesundheitsministerium hat die erst seit Januar
geltende Personaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ausgesetzt. Dies teilte
Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch in einem Brief an alle Krankenhäuser
und Krankenkassen mit. In der Begründung heißt es, "Die Krankenhäuser müssen bei
der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren
können. Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von
Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege" [1].
In § 8 Abs. 2 der PpUGV heißt es, dass Personaluntergrenzen bei "starken
Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemie" nicht
eingehalten werden müssen. Eine Aussetzung der Verordnung wegen der "Ausbreitung
des Coronavirus" ist auf Krankenhausebene somit eigentlich gar nicht notwendig
[2].
Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege kritisiert:
"Das Kernproblem ist nicht das Coronavirus, sondern die Zustände im
Pflegebereich, die seit Jahren von beruflich Pflegenden angeprangert werden, und
der fehlende politische Wille, den Pflegenotstand zu beheben. Während die
meisten positiv getesteten COVID-19 Patienten ambulant behandelt werden, steigen
die Patientenzahlen in den Krankenhäusern zurzeit wegen der Influenza. Diesem
saisonal bedingten Phänomen, die Influenza treibt ja jedes Jahr ihr Unwesen,
kann vorgebeugt werden, indem man zum Beispiel planbare OP`s aussetzt und auf
Personalreserven zurückgreift. Damit werden allerdings keine Profite generiert.
Deshalb wird auch während der Grippesaison der "Normalbetrieb" zu Lasten der
Pflegenden aufrechterhalten.
Mit der Aufhebung der PpUGV wird die rote Linie des Patienten -und
Personalschutzes überschritten. Dieser inakzeptable pflegepolitische Aktionismus
lässt auf mangelnde Vorbereitungen schließen. In der Pflege kann schon der
normale Alltag kaum bewältigt werden. Auf eine Pandemie ist unser
Gesundheitssystem nicht vorbereitet."
Quellen/Fußnoten:
[1] BibliomedPflege: http://ots.de/ySyG0j
[2] Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html#c13749
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