Aktuell fehlen in deutschen Krankenhäuser etwa 17.000 Pflegekräfte. Gleichzeitig arbeiten über 10.000 freiberufliche Pflegekräfte nach dem BSG-Urteil von 2019 nicht. Um die eklatanten #Personalengpässe in Zeiten des #Corona-Virus zu überbrücken, empfinden wir es daher als ideale Lösung, das Urteil von 2019 für eine begrenzte Zeit außer Kraft zu setzen und freiberufliche #Pflegekräfte, #Honorarärzte, #Kliniken und #Pflegeheime von einer Strafverfolgung aufgrund von Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug zu befreien. So können wir auf die wertvollen Reserven der Honorarärzte und freiberuflichen Pflegekräfte zurückgreifen.
Denn auch Herr Wieler appelliert seit mehreren Tagen an die Krankenhäuser, ihre Kapazitäten auf Intensivstationen auszubauen. Dabei sind den Kliniken und Praxen aufgrund des ohnehin bestehenden Pflegenotstands in Teilen die Hände gebunden.
Denn nicht nur jede verhinderte Infektion zählt, auch jeder Klinikheld ist wichtig, um die Krise zu meistern.