Bundesweit sind etwa 5.000 Diätassistentinnen und Diätassistenten in einer eigenen Praxis für Ernährungstherapie tätig. Ihre Patienten sind beispielsweise Menschen mit Niereninsuffizienz, Lebensmittelallergie, Krebserkrankungen oder Diabetes. Diese bedürfen dringend ernährungstherapeutischer Maßnahmen.
► Auf Nachfrage des Verbandes der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD) hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als zuständige Landesbehörde heute mitgeteilt, dass die ambulante Ernährungstherapie nicht unter das Verbot der Allgemeinverfügung fällt. Somit können die als therapeutische Dienstleistung eingestuften, z.T. lebensnotwendigen Beratungen weiter stattfinden.
Selbstverständlich geschieht die Ernährungstherapie dabei nach den derzeit geltenden Regeln: Es sollen ausschließlich Einzelberatungen stattfinden. Zudem ist darauf zu achten, dass Termine zuverlässig vereinbart werden, ausreichend Zeit zwischen verschiedenen Terminen bleibt und Patienten sich möglichst nicht begegnen. Der Schutz von Risikogruppen hat höchste Priorität, so dass der Infektionsschutz in den Praxen sichergestellt wird. Die allgemeinen und in der Corona-Krise speziellen Hygieneregeln werden in den Praxen für Ernährungstherapie natürlich beachtet.
„Diätassistentinnen und Diätassistenten arbeiten auf ärztliche Anordnung unter anderem in der Intensivmedizin, in der operativen Nachbehandlung, bei lebensbedrohlichen Stoffwechselentgleisungen und der Gefahr von allergischen Reaktionen sowie bei neurologischen Erkrankungen. Ihre Interventionen sind lebenserhaltend und verhindern Komplikationen“, stellt VDD-Präsidentin Uta Köpcke klar.
► Für eine Schließung der Praxen besteht also derzeit keine rechtliche Grundlage. Video- und Telefonberatung kann jedoch in bestimmten Fällen eine sinnvolle Ergänzung darstellen.