Rezepte als App und Diagnosen digital zugänglich machen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:
Georg Nüßlein: "Die aktuelle Corona-Krise zeigt: Wir haben bei der Nutzung digitaler Technologien erheblichen Steigerungsbedarf. Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur werden grundlegende digitale Anwendungen für Patientinnen und Patienten nutzbar gemacht. Zentral ist dabei die elektronische Patientenakte, in der Befunde, Diagnosen, Arztberichte, Medikationen, Röntgenbilder oder auch der Impfausweis auf Wunsch des Patienten gespeichert werden können.
Weitere wichtige Anwendungen, die der Gesetzentwurf voranbringt, sind das elektronische Rezept und die elektronische Überweisung. Diese gewinnen gerade in der aktuellen Lage, in der Kontaktbeschränkungen erforderlich sind, eine zusätzliche Bedeutung.
Insgesamt kommt es darauf an, die digitalen Anwendungen für alle Beteiligten so auszugestalten, dass sie unkompliziert handhabbar sind und der Datenschutz gewährleistet ist. Nur so können die notwendige Nutzung und Akzeptanz sichergestellt werden. Dabei ist auch die Selbstverwaltung gefordert."
Karin Maag: "Wir merken gerade sehr eindringlich auf vielen Ebenen, wie die Digitalisierung unser Leben beeinflusst, viele Abläufe vereinfacht und sie ohne direkten persönlichen Kontakt ermöglicht. Dieses Potenzial müssen wir noch viel stärker als bisher in unsere gesundheitliche Versorgung einbinden. Ob Impfausweis, Mutterpass, Zahn-Bonusheft oder das Untersuchungsheft für Kinder - schon heute fragen sich viele, warum das alles ausschließlich in Papierform möglich ist. Das wollen wir endlich ändern und die Grundlage dafür schaffen, dass jeder Versicherte auch seine Rezepte und Überweisungsscheine per App auf dem Smartphone abrufen kann.
Die freiwillige Nutzung einer elektronischen Patientenakte wird die Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Berufen im Gesundheitswesen verbessern. In diesem Prozess hat der Versicherte zu jeder Zeit den Zugang und die Kontrolle über seinen eigenen Daten. Er entscheidet selber, welche Daten gespeichert und wem zur Verfügung gestellt werden. Lückenloser Schutz der Daten hat hierbei höchste Priorität. Ich bin zuversichtlich, dass diese Möglichkeit von vielen Versicherten genutzt wird und damit der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen großen Schub gibt."
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