Der Wirkstoff Cystus052 wird aus einer speziellen Zistrose des Mittelmeerraumes gewonnen. Die antiviralen Effekte sind mit allen in der Virologie üblichen wissenschaftlichen Methoden bestens belegt. Der Extrakt umhüllt Viren und verhindert so physikalisch die Infektion von Zellen. Derzeit gibt es keinen anderen pflanzlichen Wirkstoff als Cystus052, der jenen Bedrohungen wirksam Einhalt gebieten kann, die durch Influenza-Pandemien, saisonale Grippe oder akute Atemwegsinfekte entstehen. Millionen von Menschen haben während der Schweinegrippe-Epidemie 2009 und der Influenza-Saison 2009/2010 auf die Infektions-Vorbeugung mit Cystus052 vertraut.
Rechtsirrtum: Nächste Verhandlung vor Europäischen Gerichtshof?
Mit dem Beschluss des OVG NRW vom 15.03.2010 wurde eine Berufung gegen das ursprüngliche Urteil des VG Köln abgelehnt. Das VG Köln hatte auf Betreiben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Medizinprodukte Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und die Cystus 052® Gurgellösung entgegen der wissenschaftlichen Nachweise zur physikalischen (und gerade nicht pharmakologischen) Wirkungsweise als Arzneimittel eingestuft. Diese Entscheidungen sind weder rechtlich noch tatsächlich nachvollziehbar, müssen aber selbstverständlich respektiert werden. Andererseits erwägen Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH / TeutoPharma GmbH sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, den Rechtsirrtum des OVG NRW gerichtlich überprüfen zu lassen, wobei insbesondere der Weg zum EuGH in Betracht gezogen wird. Durch die Kategorisierung von Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und Cystus 052® Gurgellösung als Arzneimittel entsteht die paradoxe Situation, dass die nun notwendige Zulassung mit dem Beleg der pharmakologischen Wirkungsweise zu begründen wäre, dieser aber aufgrund der wissenschaftlichen Nachweise zur physikalischen Blockadewirkung des Pflanzenextraktes schwerlich erbracht werden kann. Der infektblockierende Effekt basiert eben nicht auf arzneilichen Gesichtspunkten.
Keine Zweifel an antiviralen Effekten, keine Nebenwirkungsmeldung
Damit wird bis zur endgültigen Klärung dieser europarechtswidrigen Ausdehnung des Arzneimittelbegriffs zumindest dem deutschen Markt ein mit Wirkungsnachweisen und klinischen Prüfungen belegtes, hochwirksames Produkt zur Abwehr viraler und bakterieller Infektionen der oberen Atemwege entzogen. Niemals sind dem BfArM übrigens irgendwelche Sicherheitsprobleme bei der Anwendung gemeldet worden. Auch die Effektivität wurde nicht angezweifelt. Dr. Pandalis Urheimische MedizinGmbH / TeutoPharma GmbH werden deshalb weiterhin dafür kämpfen, dass die einzige effektive pflanzliche Alternative allen schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird, auch wenn dies weitere Rechtsverfahren bedeuten wird. Zunächst muss man sich allerdings dem Beschluss des OVG NRW beugen – Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und Cystus 052® Gurgellösung können in Deutschland nicht mehr in der bisherigen Form in Verkehr gebracht werden.
Dr. Georgios Pandalis, der „Vater“ vieler innovativer Heilpflanzenprodukte einschließlich der antiviralen Cystus052-Produktpalette, sagt: „Alle Verbraucher können sich glücklich schätzen, die noch Cystus 052 Infektblocker-Tabletten im Hause haben“. Sein Bedauern gilt ausdrücklich jenen Menschen, die den Cystus052-Infektblocker als festen Bestandteil ihrer persönlichen Gesundheits-Vorsorge ausgewählt und effektiv für sich und ihre Familie eingesetzt haben. Und jetzt nicht mehr auf diese Option setzen können: „Wir engagieren uns dafür, dass Cystus 052 Infektblocker sobald wie möglich wieder erhältlich sein wird“.x
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