Kaum steigt die Verantwortung der Gesundheitsämter, fordert der Landkreistag mehr Eigenmächtigkeit für die Entscheidungen ein, ob Einschränkungen bei lokalen Corona-Herden wieder hochgefahren werden müssen. Dem muss man mehrfach widersprechen. Erstens: Das Beispiel Coesfeld ist nicht gerade dazu geeignet, das Vertrauen in die Durchsetzungskraft der Gesundheitsämter zu erhöhen. Erst nach einem bundesweiten Mediengewitter wurde die Produktion bei Westfleisch gestoppt - obwohl die Ausbreitung unter den eingepferchten rumänischen Billigarbeitern bereits mehrere Tage vorher aufgeflogen war. Warum hat eigentlich noch niemand die skandalösen Notquartiere aufgelöst und die entrechteten Arbeiter in leer stehende Hotels einquartiert, bis Westfleisch selbst für ordentliche Unterbringungen sorgt? Zweitens: Die Gesundheitsämter sind Teil der staatlichen Verwaltung, deren Erfüllung den Kommunen lediglich aufgetragen ist. Das heißt, im Zweifelsfall muss die jeweilige Landesregierung eingreifen, wenn Landräte und Oberbürgermeister vor wirksamen, aber schmerzhaften Entscheidungen zurückschrecken. NRW hat sich als Lockerungsdrängler auch hier nicht mit Ruhm bekleckert. Drittens: Nicht einmal die Hälfte der Gesundheitsämter hat bisher dem Robert Koch-Institut gemeldet, ob sie personelle Verstärkung brauchen. Auch hier entsteht der Eindruck, als wollten die Länder ihre Unabhängigkeit vom Bund an der falschen Stelle beweisen. Angesichts heruntergefahrener Personalschlüssel und vorsintflutlicher technischer Standards sind die Ministerpräsidenten dieser Aufgabe in der Vergangenheit jedenfalls nicht ordentlich nachgekommen.
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