Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht eine massive Ausweitung der Coronatests vor. Ziel ist es, die Infektionsketten früh zu erkennen. Der Ansatz ist zu begrüßen. Die finanzielle Last muss jedoch gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darf nicht dazu verpflichtet werden können, die geplanten Coronatests aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
BPI-Hauptgeschäftsführer, Dr. Kai Joachimsen, war der alleinige Vertreter der Pharmabranche in der gestrigen Öffentlichen Anhörung in digitaler Form. Er betont: "Der Ansatz ist richtig. Die Testkapazitäten müssen erhöht werden im Sinne des Gesundheitsschutzes, aber auch, um nicht noch mehr Arbeitsplätze zu gefährden. Doch die Schlüsse zur Finanzierung sind falsch. Coronatests sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe darf finanziell nicht zu Lasten der GKV-Beitragszahler gehen."
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