Wir stärken den öffentlichen Gesundheitsdienst
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:
"Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz entwickeln wir das Infektionsschutzgesetz weiter und stärken den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Bund investiert 50 Mio. Euro in die digitale Ausstattung jedes der rund 375 Gesundheitsämter, um den Informationsfluss zeitnah durch ein elektronisches Melde- und Informationssystem zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Meldungen umfassen zukünftig noch genauere Angaben und müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit wir verlässliche Informationen erhalten und Entscheidungen anhand eines genauen Lagebildes getroffen werden können.
Der öffentliche Gesundheitsdienst ist der zentrale Schlüssel, um das Infektionsgeschehen zu überwachen und fortlaufend regionale Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die beschlossenen Lockerungen können nur Bestand haben, wenn der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichergestellt und die Weiterverbreitung des Virus unter Kontrolle bleibt. Zu dieser Strategie gehört die Ausweitung von Tests, auch wenn keine Symptome vorliegen. Die bestehenden Laborkapazitäten zur Auswertung von über einer Million Proben pro Woche ermöglichen uns eine breite Testung, die zukünftig über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden - auch wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet sind. Zur Stabilisierung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen die Kosten mittelfristig aus Mitteln des Bundeshaushalts refinanziert werden.
Für pflegende Angehörige haben wir die Unterstützungsleistungen deutlich ausgeweitet, damit sie die akute Pflege ihrer Familienmitglieder organisieren bzw. selber übernehmen können. Dafür haben wir den Anspruch des Pflegeunterstützungsgeldes bis Ende September auf 20 Tage erhöht und die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit bzw. Pflegezeit flexibilisiert.
Damit die Strukturen der sozialpädiatrischen Zentren und der medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung auch nach der Pandemie weiterbestehen und deren wichtige Arbeit gesichert wird, haben wir eine Verpflichtung für die Krankenkassen der Länder aufgenommen, Verhandlungen über eine bessere Vergütung während dieser epidemischen Lage aufzunehmen. Die Landesverbände der Kassen hätten hier längst handeln können, insoweit ist diese Verpflichtung eine Reaktion auf die Tatenlosigkeit auf Kosten der betroffenen Versorgungsstrukturen."
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