Seit dem 18.03.2020 ist es möglich, logopädische Leistungen über Videobehandlungen zu erbringen. Die Erlaubnis dazu erteilten die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband den Heilmittelerbringern, um die Versorgung mit Heilmitteln unter der Bedrohungssituation durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) aufrecht zu erhalten.
Die Implementierung und Nutzung dieser Versorgungsform durch Logopädinnen und Logopäden war außerordentlich erfolgreich: Eine Befragung der Hochschule für Gesundheit in Bochum (hsg) ergab, dass innerhalb von acht Wochen mehr als 80% der befragten Praxen Videobehandlungen in ihr Behandlungsrepertoire aufgenommen haben.
Nun soll diese Möglichkeit nach den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für den Heilmittelbereich mit Wirkung zum 1. Juli wieder verwehrt werden. "Mit dem Untersagen der Videobehandlung in der ambulanten Logopädie werden Therapeuten und Patienten bewusst Infektionsrisiken ausgesetzt, die vermeidbar wären", kritisiert dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch diesen Beschluss. Zudem werde die Versorgung der Patienten mit logopädischer Therapie gefährdet, angefangene videogestützte Behandlungen müssten abgebrochen werden.
"Im Fokus stand und steht die effiziente, bestmögliche und sichere Versorgung der Betroffenen", so Karrasch. "Deshalb fordern wir den GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen auf, die Videobehandlung auch über den 30. Juni 2020 hinaus zu ermöglichen", so die dbl-Präsidentin. Zumindest müsse diese Form der Therapie so lange genehmigt werden, solange der Deutsche Bundestag gemäß § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung infolge der Corona-Pandemie als hoch eingestuft wird.
In der ärztlichen sowie in der psychotherapeutischen Versorgung wurde sowohl der besonderen Gefährdungssituation als auch dem Versorgungsauftrag Rechnung getragen, indem die Videobehandlung einschränkende Regelungen für ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurden. "Wir können weder nachvollziehen noch akzeptieren, dass Patienten mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen anders behandelt und weniger geschützt werden sollen. Auch können wir nicht verstehen, warum hier eine erfolgreiche Versorgungsoption zurückgezogen werden soll", betont Karrasch.
Eine ausführliche Begründung für die Beibehaltung der Videotherapie in der Logopädie finden Sie im aktuellen dbl-Positionspapier "Videobehandlungen in der Logopädie" auf der dbl-Website ( http://www.dbl-ev.de >Presse)
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