Der VSV warnt vor der angeblichen "Insolvenzabsicherung"
Es ist zu erwarten, dass der deutsche Bundestag heute einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Reisegutscheinen beschließen wird. Da auch österreichische Reisende häufig bei deutschen Veranstaltern - so etwa bei der TUI - buchen, ist diese Regelung auch für diese Personen anzuwenden.
"Das deutsche Gesetz sieht keine Zwangsgutscheine vor, sondern lässt es zu, dass der Veranstalter bei vom Veranstalter abgesagten oder vom Kunden kostenlos stornierten Reisen den Kunden statt der Rückzahlung des Reisepreises auch einen Gutschein anbieten kann. Der Veranstalter muss den Kunden dabei aber auch aufklären, dass der Kunde das ablehnen und auf Geldrückzahlung bestehen kann. Das schafft, wenn sich die Veranstalter an die Aufklärungspflicht halten, für den Kunden eine transparente Situation zur Entscheidung," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Da hätte der österreichische Gesetzgeber bei seinem Zwangsgutscheingesetz einiges lernen können."
Die sogenannte Insolvenzabsicherung ist aber nur eine Art Ausfallhaftung der Bundesregierung, falls bei einer Insolvenz des Veranstalters dessen Insolvenzversicherer Zahlung verweigert. Damit ist zu rechnen, denn die Absicherung betrifft Pauschalreisen und nicht Gutscheine.
"Der deutsche Gesetzgeber mutet da den Reisekunden zu, sich zuerst mit einer Insolvenzversicherung um Zahlung streiten zu müssen, bevor die Bundesregierung irgendwann einspringt. Das funktioniert schon bei der Insolvenz von Thomas Cook nur sehr schleppend und für Kunden aufwendig. Daher rate ich Pauschalreisenden auf einer Auszahlung des bezahlten Reisepreises zu bestehen." rät Kolba.
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