- Meningokokken- C
- Meningokokken-B
- Meningokokken -ACYW
Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:
#1 Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf www.meningitis-bewegt.de herunterladen.
#2 Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen.
#3 Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:
-> Impfstoff-Rezept
-> Apothekenrechnung für den Impfstoff
-> Arztrechnung
Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.
#4 Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Info
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen
und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen.(1) Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.
NP-DE-MNX-WCNT-200050; 05/20
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(1) BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/33GX3tY. März 2020.