Im Gesundheitswesen kommt es immer mehr auf die Eigeninitiative an. Zumindest ist dieses angesichts der sinkenden Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten. Das Hauptaugenmerk vieler Versicherter liegt auf dem Bereich der Zahnmedizin, da hier die Versorgung aus der Sicht der Kassenpatienten nicht mehr ausreichend ist.
Grundsätzlich muss zur Versorgung mit Zahnersatz schon ein Eigenanteil hinzubezahlt werden, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotene Regelversorgung entspricht aber weitestgehend nicht den Vorstellungen der Patienten. In den Focus ist somit die Zahnzusatzversicherung gerückt, die, je nach Tarif, mit den unterschiedlichsten Leistungen aufwarten kann.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Viele Anbieter und Makler locken mit günstigen Angeboten, die auf den ersten Blick viel versprechend klingen. Doch die Ernüchterung folgt meistens dann, wenn der erste Heil- und Kostenplan eingereicht wird. Die hohe prozentuale Erstattung erfolgt dann doch nicht wie erwartet oder die Leistungsstaffelung läuft noch, so dass nicht die gewünschte Höhe der Kosten übernommen wird. Deshalb sollte der Kunde beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einige Details genau im Auge halten.
- Wartezeit und Leistungsstaffelung: Die meisten Gesellschaften haben eine Allgemeine Wartezeit von acht Monaten. Hieran kann sich eine Leistungsstaffelung anschließen, so dass Leistungen ohne Summenbegrenzung teilweise erst nach sechs Jahren erbracht werden. Je günstiger die Zahnzusatzversicherung ist, desto länger ist in der Regel die Leistungsstaffelung
- Versicherbarkeit fehlender Zähne: Die meisten Gesellschaften schließen fehlende Zähne vom Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Tarife, bei denen man sich fehlende Zähne im Laufe der Zeit ersetzen lassen kann. Dafür ist in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen oder es wird eine Leistungsstaffelung vereinbart. Auch liegen diese Tarife vom Beitrag höher - dafür werden die Kosten für den Ersatz bereits fehlender Zähne übernommen.
- Erstattungshöhe: Grundsätzlich sollte die Leistung einer Zahnzusatzversicherung die Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken. Teileweise können so 100 Prozent (bei der Regelversorgung) oder bis zu 90 Prozent (bei einer höherwertigen Versorgung) durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Erstattungsmerkmale wie "50 Prozent vom Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung" sind für den Patienten sinnlos, da der Eigenanteil in der Regel sehr hoch ausfallen wird
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