Ludwigshafen, 19.08.2020 - Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Zahnimplantate
Zahnimplantate erhöhen die Lebensqualität immens, denn schöne Zähne sorgen für ein schönes Lächeln und dafür, dass sich der Betroffene wohlfühlt. Was dem entgegensteht ist jedoch häufig die fehlende Kostenübernahme der Krankenkasse hinsichtlich schöner Implantate. Sich in diesem Punkt auszukennen ist wichtig, weshalb im Folgenden alle zentralen Informationen zum Festzuschuss für Zahnersatzleistungen aufgeführt werden.
Festzuschusssystem für Zahnersatzleistungen
Seit 2005 gilt bei gesetzlichen Krankenkassen das sog. Festzuschusssystem für Zahnersatzleistungen. Dieses System besagt, dass die Höhe der Leistungen seitens der Krankenkasse sich nach dem Befund richtet, nicht nach der gewählten Behandlung. Hierzu wird der Zustand des Gebisses in seiner Vollständigkeit festgehalten, sowie die festgestellten Einschränkungen oder Krankheiten. Dies wird im Heil- und Kostenplan festgehalten. Hier beschreibt der Zahnarzt, welche Behandlungen nötig sind, und welche Kosten entstehen.
Die Krankenkasse prüft den eingereichten Heil- und Kostenplan, und entscheidet, welcher Festkostenzuschuss für die nötige Behandlung gewährt wird. Die Entscheidung fällt hierbei nicht konkret zu einer bestimmten Behandlungsalternative, daher gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse auch keine direkte Finanzierung von Implantaten, da in den meisten Fällen hier auch andere, kostengünstigere Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen. So kann der Patient selbst entscheiden, welche Behandlung er wählt und er bekommt einen Zuschuss zu den Behandlungskosten. Die Beteiligung umfasst im Durchschnitt 50% der Kosten einer Basisversorgung.
Kostenübernahme der Krankenkasse
Da es sich bei Zahnimplantaten um eine reine Privatleistung handelt, erhält der Patient eine private Rechnung für diese Behandlung von seinem Zahnarzt. Die Krankenkasse übernimmt also nicht die Kosten für die Leistung, sondern zahlt - wie oben beschrieben - lediglich einen sog. Festzuschuss für den Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese etc.). Der Eigenanteil errechnet sich aus den Kosten für das Implantat plus Zahnersatz abzüglich des Festzuschusses der Krankenkasse.
Darüber hinaus kommt es auch auf den Umfang der Behandlung an. Fehlt dem Betroffenen ein einzelner Zahn, erhält er für eine Brücke einen Festzuschuss, der sich zwischen 330 EUR und 440 EUR bewegt. Beim Fehlen von mehr als vier Zähnen sieht die Kasse den Festzuschuss vor, der sich an einer Prothese beteiligt und dessen Höhe zwischen 340 EUR und 430 EUR liegt.
Der Kostenanteil kann erhöht werden. So erhalten Patienten einen Zuschuss, wenn sie ihr Bonusheft gewissenhaft geführt haben. Dieser Anteil bewegt sich zwischen 20% und 30%.
Für Patienten, deren monatlicher Verdienst weniger als 1000 EUR beträgt, bieten Krankenkassen sogenannte Härtefallregelungen an, die beantragt werden können. Wird ein solcher Antrag bewilligt, zahlt die Kasse die gesamten Kosten der Regelversorgung, also den doppelten Festzuschuss.
Zahnimplantate bei Prof. Dohm
In der Praxis von Prof. Dohm werden ebenfalls Zahnersatzleistungen angeboten, um ihren Patienten zu einem schönen Lächeln zu verhelfen. Langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz innerhalb der Implantologie machen die Praxis zur ersten Wahl für Patienten, besonders beim Schwerpunkt Implantologie.