Die Delegierten des 79. Bayerischen Ärztetages (BÄT) fassten bei ihrer eintägigen Arbeitstagung in München unter anderem Beschlüsse zu folgenden Themen:
Mund-Nasen-Bedeckungen
Der 79. BÄT unterstützte den Entschließungsantrag des Präsidiums zur notwendigen Sorgfalt bei der Ausstellung von Attesten zu Mund-Nasen-Bedeckungen. § 25 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns lautet: "Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse hat der Arzt mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen." Mit Attesten, die von Ärzten zum Download aus dem Internet angeboten werden, ohne sich mit einem zugrundeliegenden Beschwerdebild auseinandergesetzt zu haben, wird diesem Sorgfaltsgebot nicht Genüge getan. Die Delegierten forderten die Ärztinnen und Ärzte in Bayern zu einem sorgfältigen und abwägenden Vorgehen bei Attesten zur Mund-Nasen-Bedeckung auf. (Siehe auch Presseinfo der Bayerischen Landesärztekammer vom 6. Oktober "Sorgfalt bei Attesten zur Mund-Nasen-Bedeckung").
Corona-Virus (SARS-CoV-2) Testkapazitäten in Bayern
Der 79. BÄT begrüßte die bislang von der Bayerischen Staatsregierung unternommenen Anstrengungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Um neben den fortwirkenden Herausforderungen der Pandemie auch auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippewelle gezielt reagieren zu können, ruft der BÄT die Bayerische Staatsregierung auf, weiterhin ausreichend Testkapazitäten und Schutzmaterialien vorzuhalten. Gleichzeitig forderten die Delegierten, eine zweckmäßige, indikationsbasierte und zielgerichtete Teststrategie zu verfolgen, um die Ressourcen und Kapazitäten weiterhin sinnvoll einsetzen zu können. Um diese Teststrategie zu gewährleisten, sei eine gesicherte und adäquate Finanzierung, einschließlich der ärztlichen Leistungen, unabdingbar.
Berufsordnung (BO): Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat in Erfüllung ihres sozialrechtlichen Sicherstellungsauftrages für gesetzlich krankenversicherte Patienten ein flächendeckendes System an Bereitschaftsdiensten, Dienstpraxen und einem Fahrdienst eingerichtet und betreibe dieses erfolgreich. Davon profitierten gesetzlich und privat Krankenversicherte. Deshalb wäre es zielführend, auch die Ärzte in einem System zu vereinen. Dies hat der Gesetzgeber mit einer Neuregelung ermöglicht. Der neue § 26 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns lautet: "Der in eigener Praxis tätige Arzt hat nach Maßgabe des Heilberufe-Kammergesetzes am ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns teilzunehmen und sich an dessen Finanzierung zu beteiligen. Er wird hierzu jeweils von dieser herangezogen. Der Umfang der Teilnahmepflicht bemisst sich nach den Sprechzeiten. Die Ausgestaltung der Verpflichtungen regelt der Vorstand der Kammer in einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns."
Corona-Prämie für MFA
Der 79. BÄT forderte die Politik auf, für die Medizinischen Fachangestellten (MFA), die seit Ausbruch der Corona-Pandemie bis heute in vorderster Reihe der Versorgung stünden, in Analogie zu den Pflegekräften im Krankenhaus, eine Prämie aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen bzw. aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung zu stellen.
Gefahr für Leib und Leben für Rückkehrer nach Afghanistan
Die Delegierten forderten die Bayerische Staatsregierung auf, bis auf Weiteres keine Patienten nach Afghanistan abzuschieben, da dort Rückkehrer praktisch keinerlei Schutz und keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben sowie um Leib und Leben fürchten müssten. Eine Abschiebung von Patienten nach Afghanistan komme derzeit einem Todesurteil gleich und müsse deshalb unterbleiben.
Weitere Beschlüsse wurden zu den Satzungswerken, zur Weiterbildungs- und Fortbildungsordnung getroffen. Die Beschlüsse werden auf der Internetseite http://www.blaek.de und in der November-Ausgabe 2020 des Bayerischen Ärzteblattes veröffentlicht.
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