fit und munter - Corona: Logopädische Versorgung durch Videobehandlung sicherstellen! / Offener Brief des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie

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Corona: Logopädische Versorgung durch Videobehandlung sicherstellen! / Offener Brief des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie


Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) hat sich heute in einem Offenen Brief an die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, und an den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, gewandt mit der Bitte, die Videobehandlung im Bereich der ambulanten logopädischen Versorgung so lange wieder als abrechenbare Leistung zuzulassen, bis die Gefahr, die vom Covid-19-Virus für die Patientinnen und Patienten und auch für die Logopädinnen und Logopäden ausgeht, auf ein vertretbares Maß zurückgegangen ist.

"Wir sind außerordentlich besorgt, da sich die Sorge vieler Patientinnen und Patienten angesichts der aktuell wieder massiv steigenden Infektionszahlen verständlicherweise noch einmal verschärft hat. Die Versorgung in den logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch kann aktuell nicht angemessen gewährleistet werden", so dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch.

Die Möglichkeit der Behandlung per Video war in der Logopädie im März 2020 aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19-Virus erstmals eingeräumt worden - allerdings nur befristet bis Ende Juni 2020.

Seitdem berichten Inhaber/innen logopädischer Praxen, dass zahlreiche Behandlungen nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Patientinnen und Patienten trotz umfassender Hygienemaßnahmen aus Sorge vor einer Infektion den Weg in die Praxen meiden. Es besteht auch die Befürchtung, dass Patienten und Patientinnen lieber auf den Beginn einer Behandlung verzichten, als das Risiko einer Ansteckung einzugehen.

Immer wieder würden verzweifelte Patienten und Patientinnen sich bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung um eine Ausnahmegenehmigung für eine videogestützte logopädische Behandlung bemühen oder um ein Privatrezept bitten und die Kosten der Behandlung als Selbstzahler zu übernehmen. "Weder der Umweg über Einzelfallentscheidungen noch die private Kostenübernahme durch Patientinnen und Patienten, die betroffene Menschen zusätzlich belastet, sind akzeptable Wege, die logopädische Versorgung sicherzustellen", so Dagmar Karrasch.

Zudem weist die dbl-Präsidentin auf das von unabhängigen Wissenschaftler/innen nachgewiesene Hochrisiko-Setting sowie auf fehlendes geeignetes Schutzmaterial hin und informiert darüber, dass auch die zuständige Berufsgenossenschaft bgw die Videobehandlung zum Schutz der Therapeut/innen in der Logopädie empfiehlt.

Den Offenen Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss und den GKV-Spitzenverband finden Sie auf der Website des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl): https://bit.ly/33UGGMM

Eine ausführliche Begründung für die Beibehaltung der Videotherapie in der Logopädie finden Sie zudem im aktuellen dbl-Positionspapier "Videobehandlungen in der Logopädie" auf der dbl-Website ( https://bit.ly/2GM9cYq ).

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie,
Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete
Feit, Tel.: 02234/37 95 327, Fax: 02234/37 95 313, E-Mail:
mailto:presse@dbl-ev.de, Internet: http://www.dbl-ev.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/34356/4733817
OTS: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V., übermittelt durch news aktuell
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