Das Telemedizin-Startup AU-Schein.de bietet seine Online-Krankschreibungen ("AU") per smartem Fragebogen nun optional auch mit Arzt-Telefonat an.
Dadurch erhalten auch Patienten mit Gesprächsbedarf leichter eine AU und vermeiden COVID-19-Risiken in Arztpraxen.
Damit entspricht das Angebot zudem den strengen Vorgaben für Kassenärzte und einem aktuellen Urteil.
Der Service funktioniert so, dass der/die Patient/in auf http://www.AU-Schein.de eine der acht Erkrankungen auswählt und dann ohne Registrierung einen smarten Online-Fragebogen beantwortet, den eine Tele-Ärztin später verifiziert. Für 14 Euro erhält der Patient dann sofort die AU als PDF-Datei und optional auch im Original per Post. Die AU gilt maximal fünf Tage und wird nur in begrenzter Anzahl ausgestellt.
Neu ist ab sofort das Webdesign und, dass die Tele-Ärztin optional den Patienten bei Gesprächsbedarf anruft, z.B. zur Einschätzung von COVID-19-Symptomen und ggfs. Ausstellung einer Quarantäne-AU für bis zu 14 Tage.
In Deutschland werden pro Jahr ca. vier Millionen AUs wegen Erkältung ausgestellt, deren Symptome COVID-19 sehr ähneln. Zur Verringerung von COVID-19-Risiken in Arztpraxen hat daher der Gemeinsame Bundesausschuss ("G-BA") für Kassenärzte bei einfachen Erkältungen seit 19. Oktober kostenlose AUs per Telefon wieder erlaubt. Denn dies sei zuvor von Patienten im Frühjahr nicht missbraucht worden und die danach einzig erlaubten AUs per Videochat waren offenbar nicht praktikabel.
Am praktikabelsten sind jedoch wohl AUs per smartem Online-Fragebogen, denn am 19. Oktober stieg die Zahl der Kassenpatienten von AU-Schein.de um 34% im Vergleich zum 12. Oktober. AU-Schein.de entlastet zudem Ärzte durch die von Experten optimierte automatische Anamnese, Aufklärung, Dokumentation und Versendung der AU als PDF.
AU-Schein.de entspricht nun außerdem auch einem Urteil des OLG Hamburg vom 5. November 2020, welches die Werbung für Diagnosen allein per Online-Fragebogen untersagt, da ein Arzt nur im Gespräch prüfen könne, ob ein Patient eine einfache Erkältung hat. AU-Schein.de hat jedoch allein per smarten Online-Fragebögen bereits über 75.000 Tele-AUs ausgestellt - ohne Indizien für Missbrauch und ohne gemeldete Fehldiagnose, was zurzeit Gegenstand einer wissenschaftlichen Studie ist.
Zudem entspricht AU-Schein.de den fachlichen Standards von anderen erfolgreichen Telemedizin-Unternehmen, die sogar gefährlichere Erkrankungen nur per normalem Online-Fragebogen diagnostizieren und Arzneien verschreiben. Das Urteil (AZ.: 5 U 175/19) inkl. Zusammenfassung und Kommentar von CEO Dr. jur. Can Ansay ist veröffentlicht auf http://www.AU-Schein.de/presse .
Gründer und CEO Dr. jur. Can Ansay (Pressefoto https://bit.ly/376DjnT ):
"Es freut mich, dass wir unsere seit 2018 bewährten und optimierten Online-Krankschreibungen nun auch mit optionalem Arzt-Telefonat anbieten, um Arztpraxen noch stärker zu entlasten und von COVID-19 zu befreien.
Ich begrüße, dass nun endlich auch der G-BA die großen Vorteile von AUs ohne Arztbesuch erkannt und mit AUs per Telefon für Kassenpatienten kostenlos ermöglicht hat.
Dass jedoch immer mehr Kassenpatienten lieber unsere kostenpflichtigen AUs per smartem Online-Fragebogen nutzen, ist für den G-BA ein klares Zeichen dafür, diese einfache Wunder-Technologie nun auch in die Regelversorgung einzuführen."
Über die "Dr. Ansay AU-Schein GmbH":
Die Dr. Ansay AU-Schein GmbH startete im Dezember 2018 über http://www.au-schein.de mit dem Angebot von Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("AU") bei Erkältung und erweiterte den Service 2019 auf weitere einfache Erkrankungen. Der Service basiert auf smarten Online-Fragebögen zu Symptomen und persönlichen Risikofaktoren. Nach entsprechender Diagnose durch Tele-Ärzte, erfolgt die Zustellung der AU sowohl als PDF mit 2-Faktor-Authentisierung als auch optional per Post. Bislang wurden mehr als 75.000 dieser Tele-AUs ausgestellt ohne jegliche gemeldete Fehldiagnose.
Pressekontakt:
Dr. jur. Can Ansay
Dr. Ansay AU-Schein GmbH
Hartungstr. 14
20146 Hamburg
E-Mail: mailto:presse@au-schein.de
Tel.: +49 40 445589
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