fit und munter - Einvernehmliche Einigung trotz schwieriger Rahmenbedingungen / Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen um / 2,53 Prozent beschlossen

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Einvernehmliche Einigung trotz schwieriger Rahmenbedingungen / Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen um / 2,53 Prozent beschlossen


Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich für das Jahr 2021 einvernehmlich auf eine Anhebung des Punktwertes für Zahnersatz und Zahnkronen um 2,53 Prozent geeinigt. Das teilten die Verhandlungspartner der Selbstverwaltung auf Bundesebene am Dienstag in Berlin mit. Für das Jahr 2021 entspricht die Steigerung des Punktwertes damit der Höhe der Grundlohnsummenentwicklung.

Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Angesichts schwieriger Rahmenbedingungen und zahlreicher Herausforderungen insbesondere in Folge der Corona-Pandemie ist das Ergebnis ein guter Kompromiss. Einmal mehr hat die gemeinsame Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit erfolgreich unter Beweis gestellt und auch in Zeiten der Krise einen weiteren Beleg für funktionierende Mechanismen des partnerschaftlichen Ausgleichs im Gesundheitswesen erbracht."

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: "Die besondere Situation der Pandemie hat in diesem Jahr auch die Honorarverhandlung geprägt. Einerseits ist die Finanzlage der GKV angespannt, andererseits haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte große Herausforderungen bewältigt. Die Anhebung des Punktwertes ist ein tragbarer Kompromiss, der zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen funktioniert."

Durch die erhöhten Punktwerte steigen die Honorare der etwa 48.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für entsprechende Zahnersatzleistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Der bundesweit geltende Punktwert erhöht sich demnach bei allen Heil- und Kostenplänen, die ab 1. Januar 2021 ausgestellt werden, auf 0,9818 Euro. Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Punktwerte sind die Regelungen in § 57 Abs. 1 SGB V.

Pressekontakt:

KZBV:
Kai Fortelka
Tel: 030 28 01 79 27
E-Mail: mailto:presse@kzbv.de

GKV-Spitzenverband:
Janka Hegemeister
Telefon: 030 206288-4200
E-Mail: mailto:presse@gkv-spitzenverband.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/12264/4778582
OTS: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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