Am 12. November 2020 hat das deutsche Bundespatentgericht seine endgültige Entscheidung über die von Copan Italia S.p.A. zu erstattenden Verfahrenskosten veröffentlicht. Damit wurde das langwierige Gerichtsverfahren in Deutschland abgeschlossen.
Vor fast acht Jahren, im Jahr 2013, begann Copan in Deutschland einen Rechtsstreit gegen Puritan, indem das Unternehmen auf der Grundlage des deutschen Gebrauchsmusters1 DE 20 2004 021 787 U1 beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Akteneinsicht einreichte (Gerichtsstand Nr.: 4b O 176/12). Copan reichte Klage wegen Verletzung von drei deutschen Gebrauchsmustern ein: DE 20 2004 021 787 U1, DE 20 2004 021 930 U1 und DE 20 2004 021 932 U1 (Gerichtsstand Nr.: 4b O 39/13, 4b O 58/13 und 4b O 59/13). In diesen Klagen wurde Puritan vorgeworfen, mit seinen beflockten Abstrichstäbchen HydraFlock® und PurFlock Ultra® die Urheberrechte einer Technologie von Copan zu verletzen.
Puritan wehrte sich gegen diesen Angriff auf seine Integrität. Als sofortige Gegenmaßnahme beantragte Puritan beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung aller drei deutschen Gebrauchsmuster. Im weiteren Verlauf des Rechtsstreits gewann Puritan immer wieder, während Copan immer wieder verlor. Die deutschen Gerichte entschieden, dass die von Copan geltend gemachten Ansprüche unbegründet seien. Alle drei deutschen Gebrauchsmuster von Copan erwiesen sich nacheinander für die gesamte Schutzdauer als null und nichtig. Das Verfahren endete damit, dass der Bundesgerichtshof das Gebrauchsmuster DE 20 2004 021 930 U1 in dritter Instanz als ungültig bestätigte (Gerichtsstand Nr.: X ZB 21/16).
Nach einem achtjährigen Rechtsstreit wurden die drei von Copan geltend gemachten deutschen Gebrauchsmuster in vollem Umfang für nichtig erklärt. Diese Entscheidungen sind nun endgültig. Anschließend besiegte Puritan Copan ebenfalls in den entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren (Gerichtsstand Nr.: 4b O 59/13, I-2 U 46/14 und I-2 U 48/14).
In Deutschland übernimmt der Verlierer die Gerichtskosten. Nachdem Copan also Jahre mit dem Versuch vertan hat, drei Gebrauchsmuster durchzusetzen und wiederzubeleben, muss das Unternehmen Puritan nach deutschem Recht die Kosten für jedes einzelne Verletzungs- und Löschungsverfahren erstatten.
Copan hat alle 6 Verfahren in Deutschland gewonnen.
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1 Deutsche Gebrauchsmuster können patentrechtsähnliche Rechte verleihen, mit der Ausnahme, dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann, bevor ein Patentamtsprüfer den Inhalt des Gebrauchsmusters auf Gültigkeit überprüft hat. Genau das ist hier geschehen.
Virginia Templet, vatemplet@puritanmedproducts.com
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