fit und munter - Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Überwachungskommission und der Prüfungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt

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Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Überwachungskommission und der Prüfungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme vorgelegt


Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2019/2020 eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018.

"Um ihren gesetzlichen Auftrag trotz der verschärften Infektionsschutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie vollumfänglich erfüllen zu können, mussten die Prüfungen der Transplantationszentren von März 2020 an auf ein schriftliches Verfahren umgestellt werden. Die Kommissionen prüften drei Kliniken vor Ort und 27 im schriftlichen Verfahren", berichtet der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz. Die jährliche Visitation der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant) konnte noch vor Ort stattfinden. Die Prüfung der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) musste hingegen schriftlich erfolgen. Bei keiner der insgesamt 30 Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. "Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort", sagt der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. Hans Lippert.

Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht. "In der Vertrauensstelle gingen im Berichtszeitraum 2019/2020 insgesamt 21 Eingaben ein. Diese betrafen neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation insbesondere Fragestellungen zur Lebendorganspende, wie etwa zu den Voraussetzungen und zur Kostenerstattung der Nachsorgebehandlung", teilt der Leiter der Vertrauensstelle, Prof. Dr. Hans Lilie, mit.

Insbesondere um dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Kommissionen ihre abgeschlossenen Prüfberichte kontinuierlich auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Einmal im Jahr fassen sie ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der Patientendaten anonymisierten Einzelberichte auf der Internetseite der Bundesärztekammer.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.

Weitere Informationen unter: https://www.bundesaerztekammer.de/puek-bericht2020

Pressekontakt:

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