Es war ein Kraftakt über insgesamt 13 Verhandlungstage: Die vier maßgeblichen Verbände für die Ernährungstherapie, QUETHEB, VDD, VDOE und VFED, haben sich seit November 2019 für bessere Bedingungen in der ambulanten Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen eingesetzt. Einer der wichtigen Streitpunkte war das Honorar für die therapeutischen Leistungen. Hier bemängeln die Verbände das Angebot der Krankenkassen als nicht akzeptabel: Aus ihrer Sicht entspricht die Vergütung weder der Qualifikation der Therapeuten noch dem Wert ihrer Dienstleistung.
„Menschen mit Mukoviszidose und anderen schweren angeborenen Stoffwechselerkrankungen müssen nah an ihrem Wohnort versorgt und ernährungstherapeutisch betreut werden. Das bieten im Moment nur wenige Spezialambulanzen an – dabei bleiben Betroffene buchstäblich auf der Strecke“, erklärt Uta Köpcke, Präsidentin des VDD.
Das Fachpersonal in den zugelassenen Spezialambulanzen, sechs für Mukoviszidose und fünf für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen, wäre nach dem neuen Rahmenvertrag zwar als Heilmittelerbringer für
Ernährungstherapie zugelassen und könnte abrechnen, aber die Krankenkasse vergütet nur einen Bruchteil des Aufwandes. Mehr Praxen werden gebraucht, um alle Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen ohne lange Wege und Wartezeiten versorgen zu können.
Bei den Treffen haben die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassen, so VFED Vorstand Axel Hugot, „massiv gemauert“: „Es war geradezu eine Blockadehaltung. Von Termin zu Termin wurden die Verhandlungen zäher.“
„Die Krankenkassenvertreter haben weder fundierte Kalkulationsgrundlagen akzeptiert noch Informationen zur Qualifikation der Heilmittelerbringer beachtet, die wir ausgearbeitet hatten“, berichtet Prof. Johannes Erdmann, Vorsitzender von QUETHEB. Am Ende gab es nur eine Annäherung in Teilfragen, so dass die Schiedsstelle eine Entscheidung treffen soll.
Dabei bleibt die faire Vergütung ernährungstherapeutischer Leistungen zentrale Forderung der Verbände, betont Dr. Andrea Lambeck vom VDOE: „Wir sind zuversichtlich, dass die Schiedsstelle unsere Forderungen ernst nimmt. Immerhin haben wir Zahlen und Fakten vorgelegt. Ohne ausreichende Bezahlung werden nicht genug Leistungserbringer für Ernährungstherapie eine Zulassung anstreben, mit der Folge, dass die dringend benötigte Ernährungstherapie nicht stattfinden kann – und dann leiden die Betroffenen. Wir kämpfen also weiter.“
#geradejetztgemeinsam