fit und munter - Zukunftschance für das digitale Gesundheitswesen: Milliardenpaket zur Digitalisierung und IT-Sicherheitsförderung von Krankenhäusern

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Zukunftschance für das digitale Gesundheitswesen: Milliardenpaket zur Digitalisierung und IT-Sicherheitsförderung von Krankenhäusern

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bietet bis zu 70 % Förderungsanteil von notwendigen Investitionen in die technische IT-Infrastruktur und IT-Security im Gesundheitswesen
Föhren, 19.02.2021 – Die Pandemie hat der Bevölkerung und auch der Politik vor Augen geführt, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser für eine optimale Patientenversorgung – selbst in Krisenzeiten – sind. Deshalb erweitert das Bundesministerium für Gesundheit die bestehenden Fördermöglichkeiten, mit den Krankenhausstrukturfonds, und ruft das Krankenhauszukunftsgesetz ins Leben. Dieses Gesetz dient als Schutzschirm für Krankenhäuser, um moderne Notfallkapazitäten und eine sichere, digitale Infrastruktur ab dem 01.01.2021 mit insgesamt 4,3 Milliarden EUR zu fördern. IT-HAUS unterstützt das Förderprogramm als „First Mover“ und begleitet Krankenhäuser auf dem Weg zum digitalen Gesundheitswesen.

Übersicht und Vorgehensweise der Beantragung:
Mit dem durch die Koalition am 03.06.2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ möchte die Bundesregierung die Krankenhäuser bei der Digitalisierung unterstützen. Das KHZG als Teil dieses Programms spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Abbau des Investitionsstaus im Gesundheitswesen. Bereits seit September können Unternehmen ihren Förderbedarf bei dem für sie zuständigen Land einreichen. Anschließend gibt das Land den Förderbedarf (bis zu 70 % der Investitionen) an das Bundesministerium für Soziale Sicherung (BAS) weiter. Ein Eigenanteil von 30 % muss von den Krankenhäusern selbst getragen werden.* Doch Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben aufgrund des hohen Andrangs bereits Einreichungsfristen erhoben. Laut dem BSI-Gesetz (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sind Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen im Jahr sogar verpflichtet, organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die ihre IT-Systeme auf den aktuellen Stand der Technik bringen.

Förderungsfähige Vorhaben:
Gefördert werden laut §14a des Krankenhauszukunftsgesetzes IT-Projekte, die auf die „digitale Infrastruktur zur besseren internen und sektorenübergreifenden Versorgung“ abzielen. Dazu zählen technische und insbesondere informationstechnische Maßnahmen und Ausstattung, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie telemedizinische Netzwerkstrukturen und IT-Sicherheit. Die Krankenhäuser werden angehalten, mind. 15 % der Fördersumme für Sicherheitslösungen einzusetzen, da durch die anhaltende Corona-Pandemie die Cyber-Bedrohungslage gestiegen ist, dies bestätigt auch das BSI.**

„Starke Nachfrage erfahren wir aktuell nach Network Access Lösungen. Diese sichern die Netzwerkumgebung durch ein intelligentes Zugriffsmanagement ab und trennen Patienten-WLAN und den Austausch von Patientendaten im Krankenhausnetz. Damit sind sie förderfähig nach dem Anforderungsprofil des KHZG. Zudem rücken wir bei unseren Kunden Security-Lösungen wie Anti-Malware-Software in den Vordergrund“, so Johannes Wolf, Healthcare-IT-Spezialist bei der IT-HAUS GmbH. Als langjähriger Key Account Manager kennt er die hohen Anforderungen seiner Kunden an den Schutz der Patientendaten und ganzheitlicher IT-Security-Lösungen.

Unterstützung durch IT-HAUS:
Nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung am 04.01. ist IT-HAUS sowohl im technischen Bereich als auch seitens der Beratung berechtigt, Feststellungen zu informationstechnischen Maßnahmen des Krankenhauszukunftsfonds und der Gewährung von Fördermitteln (nach §19 Absatz 1 Nummer 2 bis 6) zu treffen. Um gemeinsam Förderungsnotwendigkeiten zu ermitteln, erfolgt auf Basis eines Erstgesprächs eine Analyse und Beratung: Der unternehmensweite Bedarf an Endgeräten, IT-Infrastruktur und Kapazitäten der Notfallversorgung werden gemeinsam ermittelt. Dabei wird eine langfristige und nachhaltige Strategie verfolgt. Denn neben der Beratung erfüllt IT-HAUS für Krankenhäuser auch die Verifizierung der Zielführung der geplanten informationstechnischen Maßnahmen. Bei Bedarf stehen Johannes Wolf und Till Echterhof für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

Mehr Informationen zu interessanten Fördermöglichkeiten sowie spezialisierten Herstellern und Produkten für das Gesundheitswesen finden Sie hier: Link oder im IT-HAUS Webshop.

*Bundesamt für Soziale Sicherung (BAM):
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/

**Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Publikation September 2020: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lagebericht2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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