Ein umfangreicher Versicherungsschutz für unsere geliebten Vierbeiner rückt immer mehr in den Mittelpunkt, denn so gut wie in allen Schadensfällen steht der Hundehalter allein da, wenn es um die Regulierung von Schäden oder die Übernahme von Kosten geht. Deshalb wird im Rahmen der Hundeversicherung mittlerweile einiges von den Versicherern angeboten.
Besonders wichtig ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter. Denn sie haften auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die ein Hund verursachen kann, ganz egal, ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt. Das kann unangenehm teuer werden oder sogar das wirtschaftliche Aus bedeuten. Aber bei unberechtigten Forderungen gegenüber den Hundehalter ist die Haftpflicht wichtig: Sie wehrt diese Forderungen ab, notfalls auch vor Gericht. So ein bisschen Rechtsschutz steckt also auch in der Hundeversicherung.
Informationen zur Hundeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung.html
So gut wie jeder Deutsche ist in irgendeiner Form gegen Krankheit abgesichert, egal ob gesetzlich oder privat. Der Gesundheitsschutz ist für die Deutschen ein hohes Gut. Aber nicht nur für den Menschen, sondern auch der beste Freund, der Hund, soll umfangreichen Gesundheitsschutz genießen. So ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass seit Jahren Krankenversicherungen für Hunde angeboten werden. So gut wie jeder Hundehalter musste mit seinem Liebling schon den Tierarzt aufsuchen. Je nach Art des Krankheitsbildes geht die Behandlung richtig ins Geld. Deshalb haben sich viele Hundehalter bereits für diese Art der Hundeversicherung entschieden.
Auf dem Markt bieten derzeit vier der großen Anbieter die Hundekrankenversicherung an: Die AGILA, die Allianz, die AXA und die PreVet (Helvetia). Alle Tarife bieten umfangreiche Leistungen für die Gesunderhaltung des Hundes. Dabei gibt es viele Unterscheidungsmerkmale der Gesellschaften, z. B bei der Wartezeit, bei der Altersbegrenzung oder bei der Erstattung für Vorsorgemaßnahmen und andere Kosten.
Grundsätzlich kann auch für jeden Hund eine OP-Versicherung abgeschlossen werden, frühestens ab dem 4. Lebensmonat. Die Kosten für eine Operation werden somit von der Hundeversicherung übernommen. Gut zu wissen, denn eine Operation kann auch schon Mal schnell im vierstelligen Euro-Bereich liegen. Ab dem sechsten Lebensjahr des Hundes wird eine Leistungsbegrenzung auf 80 Prozent der Entschädigung vereinbart. Bei Vertragsabschluss gilt eine Wartezeit von 30 Tagen. Es können verschiedene Laufzeiten vereinbart werden. Selbst ein Vertragsabschluss über 10 Jahre stellt keine starre Bindung dar. Seit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 steht jedem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht nach drei Versicherungsjahren zu.
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