Eine benötigte Leistung gemeinsam mit dem Arzt ausführlich zu begründen, erhöht die Chancen auf Genehmigung
Wer als Diabetiker eine spezielle Technik, einen Schwerbehindertenausweis oder eine Reha benötigt, hat nicht immer gleich beim ersten Mal Erfolg - die Krankenkasse erteilt einen negativen Bescheid. "Oft liegt es daran, dass die ärztliche Begründung nicht überzeugt hat", erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt in Stuttgart und Balingen, in der aktuellen Ausgabe des Apothekenmagazins "Diabetes Ratgeber". Doch sollten sich Patienten nicht entmutigen lassen, sondern dranbleiben: Binnen eines Monats können sie bei der Kasse Widerspruch einlegen.
Die genauen Ablehnungsgründe erfahren
Damit Patienten Schritt für Schritt zu ihrem Recht zu kommen, genügt ein formloses Schreiben an die Kasse, am besten per Einschreiben mit der Angabe, dass Sie die Begründung nachreichen. Zusätzlich empfiehlt es sich, um Akteneinsicht zu bitten oder - wenn es sich um Diabetes-Technik handelt wie eine Insulinpumpe oder ein System zur kontinuierlichen Zuckermessung (CGM-System) - das Gutachten des Medizinischen Diensts (MDK) anzufordern. So erfahren die Patienten die genauen Gründe und können mit ihrem Arzt im Widerspruch darauf eingehen.
Die Kasse hat dann drei Monate Zeit, um über den Widerspruch zu entscheiden. Ist er erfolglos, können Patienten binnen eines Monats eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Spätestens jetzt kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Oft stehen die Chancen für eine erfolgreiche Klage gut. Weil das Verfahren allerdings Monate bis Jahre dauern kann, sollten Patienten, die eine Kassenleistung dringend benötigen, einen Eilantrag stellen. Dann trifft das Gericht binnen weniger Wochen eine vorläufige Entscheidung.
Tipp: Ein persönliches Schreiben an den Sachbearbeiter
Wichtiger Tipp: Bei allem, was Diabetes-Patienten beantragen, erhöht ein persönliches Schreiben an den Sachbearbeiter oder ein Gespräch mit einer Schilderung, warum die Leistung dringend benötigt wird, die Chance, dass der Antrag bewilligt wird. Bei Widerspruch und Klage unterstützen die Sozialverbände Vdk und SoVD, ein Fachanwalt für Sozialrecht oder ein Anwalt, der sich auf Rechtsprobleme bei Diabetes spezialisiert hat. Vorher sollte man sich jedoch nach den Kosten erkundigen. Selbsthilfeverbände, etwa der Deutsche Diabetiker Bund, bieten Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät kostenlos auch zu sozialrechtlichen Fragen.
Antworten auf häufige Rechtsfragen finden Leser auch auf der Online-Seite des "Diabetes Ratgeber". (https://www.diabetes-ratgeber.net/Soziales)
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 5/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook (https://www.facebook.com/DiabetesRatgeber/) und Instagram (https://www.instagram.com/diabetes_ratgeber/).
Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen, übermittelt durch news aktuell