fit und munter - Asklepios zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) / Pflegebudget: Strategie der AOK gefährdet mutwillig Gesundheitsversorgung

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Asklepios zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) / Pflegebudget: Strategie der AOK gefährdet mutwillig Gesundheitsversorgung




- Vorwurf der Doppelbuchungen durch den AOK-Bundesverband ist haltlos und verkennt Realität im deutschen Pflegealltag
- Blockadehaltung der Krankenkassen beim Pflegebudget untergräbt Finanzierung und Ziele des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes
- Asklepios-CEO Kai Hankeln: "Mit ihren haltlosen Anschuldigungen will die AOK ihre Ausgaben weiter senken - auf Kosten des hart arbeitenden Pflegepersonals und der Behandlungsqualität."

Hamburg (ots) - Die Asklepios Kliniken schließen sich der Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) an den jüngsten Äußerungen des AOK-Bundesverbands zum Pflegebudget an und weisen die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, hatte den Krankenhäusern unterstellt, das neue Pflegebudget durch ungerechtfertigte Personalumbuchungen auszunutzen. Dazu Asklepios-CEO Kai Hankeln: "Diese haltlosen Vorwürfe sind dreist und fadenscheinig. Sie dienen einzig dazu, finanzielle Eigeninteressen der Kassen zu kaschieren. Dem Standpunkt der AOK, dass alle Aspekte der Pflege nur von examinierten Fachkräften ausgeübt würden, liegt ein Aufgabenverständnis aus dem vergangenen Jahrhundert zugrunde. Angesichts des Fachkräftemangels ist das seit langem nicht mehr möglich. Die Krankenhäuser haben darauf vorausschauend reagiert - nicht zuletzt im Interesse der Pflegekräfte. Unsere examinierten Pflegekräfte arbeiten Hand in Hand mit qualifizierten Pflegehilfskräften auf den Stationen zusammen. Ginge es nach der AOK, stünde dieses System am Abgrund und der Pflegenotstand würde noch weiter verschärft."

Die von der AOK geforderten Änderungen am Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sollen den Gesetzgeber dazu veranlassen, dass Stellen für Pflegehilfskräfte, die nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, nicht mehr finanziert werden. Das widerspricht dem Bestreben des Gesetzgebers, mit dem Pflegebudget tätigkeitsorientiert die Pflege als Ganzes zu stärken. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll jeder Mitarbeiter, der qualifiziert in Pflege von Patienten eingebunden ist, künftig über das Pflegebudget abgerechnet werden. Dies wurde inzwischen von verschiedenen Schiedsstellen gerichtlich bestätigt. Seitdem müssen alle Kliniken unabhängig von ihrer Trägerschaft das Pflegebudget individuell mit den Kassen vor Ort verhandeln und exakte Nachweise der Tätigkeiten des Personals vorlegen und diese der Qualifikation entsprechend ausweisen. "Das aktuelle Vorgehen der AOK ist ein erneuter Versuch der Kassen, pauschal finanzielle Vorteile aus dem neu geschaffenen Finanzierungssystem zu ziehen. In den meisten Bundesländern gibt es bis heute keine verbindlichen Vereinbarungen zu den Pflegebudgets für das vergangene Jahr. Die Krankenkassen blockieren mit dem Ziel, dem Finanzierungssystem auf Kosten der Pflege weiter Mittel zu entziehen", so Hankeln. Schon jetzt haben die Krankenkassen im Zuge der Umstellung auf das Pflegebudget massive Einsparungen vorgenommen, unter anderem 200 Mio. EUR aus dem Entfall des pauschalen Investitionskostenzuschlags von 1,1 % für die Pflege, 75 Mio. EUR aus Nichtfinanzierung von übertariflichen Kosten der Leiharbeit und 200 Mio. EUR aus der Katalogabsenkung.

Das Argument der AOK, dass Leistungen von Hilfskräften in einer Höhe von bis zu vier Prozent des Pflegebudgets ausreichend berücksichtigt seien, verkennt die arbeitsteiligen Strukturen in den Kliniken und den Umfang sowie die Bedeutung der Arbeit, die nicht-examiniertes Personal täglich im unmittelbaren Patientenkontakt leistet und bereits vor der Reform geleistet hat. Es handelt sich um qualifiziertes Personal mit einer eindeutigen Tätigkeit am Patienten. In Abgrenzung dazu stehen patientenferne Hilfstätigkeiten, die zur Entlastung der Pflege vorgenommen und korrekt über diesen Budgetanteil abgerechnet werden. "Die Argumentation der AOK zielt darauf, die Leistungen wichtiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst abzuwerten", sagt Kai Hankeln. "Das darf keine Regierung zulassen und auch noch in ein Gesetz gießen."

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