fit und munter - Verpflichtung für Kubareisende ab dem 1. Mai 2010 einen gültigen Krankenversiche

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Verpflichtung für Kubareisende ab dem 1. Mai 2010 einen gültigen Krankenversiche

Erlanger SalsaExpress informiert auf Hinweis des Auswärtigen Amtes das jeder Kubaurlauber ab 1. Mai 2010 verpflichtet ist, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba, E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden.
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