- "Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind auf rechtzeitige Hilfe und Informationen über Unterstützungsangebote angewiesen. Das Land hat deshalb einen Familienpflegeratgeber, der in seiner Form bundesweit einmalig ist, entwickelt", sagte die rheinland-pfälzische Familienministerin Malu Dreyer bei der Vorstellung des aktuell überarbeiteten Ratgebers heute in Mainz.
Der neue, 152 Seiten starke Familienpflegeratgeber, biete vielfältige und praxisnahe Informationen rund um das Thema, führe durch die unterschiedlichen Phasen einer Pflege und gebe weiterführende Tipps und Informationen, beispielsweise zu neuen Wohnformen im Alter, der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, aber auch über die häusliche Pflege entlastende Initiativen im Land. Bei der Erstellung habe das Sozialministerium landesweit Fachdienste, Selbsthilfeorganisationen und Expertinnen und Experten eingebunden, der Familienpflegeratgeber vermittle auch einen Überblick über das breite Engagement rheinland-pfälzischer Fachdienste, so Dreyer.
In Rheinland-Pfalz leben rund 70 Prozent der rund 100.000 Pflegebedürftigen zu Hause und werden dort überwiegend durch die Familie versorgt. "Mit dem Familienpflegeratgeber wollen wir die Familien bei ihrer nicht immer einfachen Aufgabe unterstützen", so die Ministerin. Diese Form der Unterstützung ist bisher bei den Familien so gut angekommen, dass eine erweiterte Neuauflage des Ratgebers notwendig wurde, die eine Reihe von gesetzlichen und organisatorischen Änderungen beim Thema Pflege auf Bundes- und auf Landesebene aufnehme.
"Der Familienpflegeratgeber ist in leichter, verständlicher Sprache geschrieben, übersichtlich gegliedert und enthält alle wichtigen Informationen rund um die Pflege", so Ministerin Dreyer. Er nennt Unterstützungsangebote für Familien bei der häuslichen Pflege, nimmt das wichtige Thema der Entlastung von Pflegepersonen auf, nennt Anlaufstellen bei besonderen Pflegesituationen, beispielsweise bei der Rückkehr aus dem Krankenhaus, und informiert über Leistungen der Pflegeversicherung. Darüber hinaus werden die 135 Pflegestützpunkte im Land vorgestellt, die betroffenen Menschen bei Pflegebedürftigkeit ortsnahe und umfassende Hilfen aus einer Hand anbieten und ? auf Wunsch ? Familien auch zuhause beraten.
"Wer pflegebedürftig ist, muss nicht auch betreuungsbedürftig sein. Es ist jedoch ratsam, Rechtsfragen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern Wünsche und Vorstellungen frühzeitig zu klären und entsprechend schriftlich niederzulegen", empfiehlt Ministerin Dreyer. Der Pflegeratgeber nehme dieses Thema in einem ausführlichen Kapitel auf und gebe Informationen zu Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge, wie Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht, und informiere Pflegepersonen, welche Vorkehrungen für sie im Pflegealltag notwendig sind.
Da Demenz eine der häufigsten Gesundheitsstörungen im Alter darstelle, sei den Hilfen bei Demenz ein eigenes Kapitel im Familienpflegeratgeber gewidmet, das sowohl die Symptomerkennung als auch Kontaktadressen der Gedächtnisambulanzen und weiterführende Unterstützung für an Demenz erkrankte Menschen enthalte, so die Ministerin weiter. Ergänzend informiere der Ratgeber über Themen wie Hausnotruf und Haushaltsassistenz und spare auch das Thema der ausländischen Haushaltshilfen nicht aus. Hilfreich bei der Bewältigung des Pflegealltags seien auch die im Anhang aufgegliederten Übersichten über Leistungskomplexe und Preise der Pflegesachleistungen, der Überblick über die Pflegestufen und die Adressenlisten und Ansprechpartner der Pflegeberatungsstellen im Land, betonte Dreyer.
Der Familienpflegeratgeber informiert auch über das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist und in Rheinland-Pfalz das Heimgesetz des Bundes ersetzt. "Mit diesem innovativen Gesetz wurde ein Meilenstein in der Pflege- und Behindertenpolitik gesetzt", so Dreyer. Das LWTG unterstütze unter anderem den Auf- und Ausbau ambulanter Hilfestrukturen, fördere gemeinschaftliches Wohnen im Alter und verpflichte Einrichtungsträger zu mehr Transparenz, Beratung und Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern.
"Mit dem Familienpflegeratgeber wird auch ein Ziel des Integrationskonzepts des Landes umgesetzt", unterstrich die Ministerin. Ein Leben zu Hause, auch bei Pflegebedürftigkeit, sei der Wunsch der meisten Menschen. Dafür müssen Menschen mit Unterstützungsbedarf alle notwendigen Hilfen erhalten, und zwar dort wo sie leben, so Dreyer. In diesem Sinne sei der Familienpflegeratgeber auch eine wertvolle Unterstützung bei der Realisierung des Grundsatzes ?ambulant vor stationär?.
Der Familienpflegeratgeber kann ab heute kostenfrei über Internet unter http://www.masgff.rlp.de (Bestellservice) bestellt werden oder per Post im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz. Er ist auch in den 135 Pflegestützpunkten (http://www.onlinesuche.rlp.de)und bei den Pflegestammtischen in Mainz und Trier erhältlich.
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