Nach wiederholten telefonischen Anfragen von Singlebörsen-Mitgliedern über Kündigungsmöglichkeiten in Singlebörsen nahm der Inhaber des Singlebörsenvergleich online-dating-partner.eu Holger Tiegel zehn Singlebörsen unter die Lupe.
Kündigungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit dem Anmelden in eine Singlebörse geht der Nutzer einen Vertrag ein. In der informationsüberfluteten Welt liest kaum eine Privatperson die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
"Um vor eventuellen Überraschungen gefeit zu sein, lesen Sie sich vor dem Anmelden in eine Singlebörse zumindest den Punkt »Kosten« und »Kündigung« in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch." empfiehlt der Inhaber der Singlebörsenvergleich-Seite.
Von den zehn getesteten Singlebörsen weist eine Singlebörse in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eindeutig auf Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten hin. Das Mitglied wird auf seinen Account und eine Unterseite verwiesen. Hier kann es seine Mitgliedschaft in der Singlebörse kündigen. Für eine Singlebörse mit über zwei Millionen Mitgliedern könnte Mann oder Frau sicher mehr Service erwarten.
Die anderen neun Singlebörsen schreiben die Kündigungsmöglichkeiten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig fest. Ein junge Partnerbörse gibt den Mitgliedern über eine kostenlose Telefon-Hotline die Möglichkeit zu kündigen. Selbst in deren Geschäftsbedingungen ist der Hinweis zur Kündigung kundenfreundlich fett gedruckt.
Startseite der Singlebörsen und Offenheit über Preise
Ein Besucher einer Webseite mit einem Dienstleistungsangebot sollte auf der Startseite sich schnell einen Überblick über Preise und Leistungen verschaffen können. Ein eindeutiger Link (Leistungen, Kosten, Preise o.ä.) ist ebenso kundenfreundlich.
In dem Test des Singlebörsenvergleichs traf dies nur für drei Partnerbörsen zu. In einer vierten Partnerbörse gelangt der Besucher über den Link »FAQ« zu den Kosten. Von diesen vier Singlebörsen bieten zwei Singlebörsen vorwiegend ihren Mitgliedern die Vermittlung von Seitensprüngen und erotischen
Abenteuern an. Eine Singlebörse hat sich auf Singles mit besonderen Lebensgewohnheiten (Veganer, Pansexualität, Lesben, Schwule, Alleinerziehende) spezialisiert. In der vierten Singlebörse suchen sich Flirtpartner und Lebenspartner.
Es fällt auf, dass kleine und mittlere Spezial-Singlebörsen sich bei Preisangaben sehr offen gegenüber Kunden verhalten.
Preise für Singlebörsen-Mitglieder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nur in zwei Singlebörsen kann das zukünftige Mitglied sich über die Mitgliedsbeiträge in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Weil sich der Single aber auf der Startseite oder über einen Link schnell über die Kosten informieren kann zog der Singlebörsenvergleich ein anderes Merkmal in Betracht.
Die Frage ist: An welcher Stelle erfährt der Nutzer die Mitgliedsbeiträge? Der suchende Single kann sich in den Singlebörsen kostenlos anmelden. Die Singlebörse hat die e-Mail Adresse und sendet dem Partnersuchenden Partnervorschläge. Will der Single mit einem anderen Mitglied Nachrichten austauschen muss er kostenpflichtiges Mitglied werden.
Bei vier Singlebörsen erfährt der Single erst mit der kostenpflichtigen Anmeldung die Preise für die jeweilige Vertragslaufzeit. In sechs Singlebörsen kann der Single weder auf der Startseite oder über einen Link, noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Mitgliedsbeiträge lesen.
Fazit
Beim Geld hört die Freundschaft auf sagt ein altes Sprichwort. Partnersuchende Singles gehen schon mit der kostenlosen Anmeldung in Singlebörsen einen Vertrag ein. Deshalb wäre es vernünftig sich vorher über die wichtigen Vertragspunkte von Kosten und Kündigungsmöglichkeiten zu informieren.
"Fragen Sie die Singlebörse. Wer fair zu seinen Kunden ist wird Ihnen auch problemlos Auskunft erteilen." sagt der Geschäftsführer des Singlebörsenvergleichs.