Das Pferd ist ein anmutiges und stolzes Tier. Der Mensch hat es sich über lange Zeit erzogen und zum Nutz- und Haustier gemacht. Die natürlichen Triebe der Pferde wurden dadurch aber nicht ausgemerzt und so kommt es, dass bedingt durch den Trieb und die Schreckhaftigkeit ein Pferd auch mal einen Schaden verursachen kann. Diese werden nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, sondern de Halter benötigt eine spezielle Pferdeversicherung, um sich vor Schadensersatzansprüchen abzusichern.
Informationen zur Pferdeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html
Die Eheleute Marion und Markus D. haben ihre beiden Pferde mit nach Hause auf ihr privates Grundstück genommen. Platz ist reichlich vorhanden. An einem langen Strick wurden die beiden Pferde gehalten, damit diese grasen konnten. Als einer der Nachbarn seinen Aufsitzrasenmäher gestartet hat, war es mit der Friedlichkeit vorbei. Durch den plötzlichen Lärm scheuten die Pferde, rissen sich von den Stricken los und galoppierten in den Garten der Nachbarin. Dabei zertraten sie die Buchsbaumhecke, der Rasen wies zahlreiche Hufspuren auf und zwei Rosenbeete mussten ebenfalls dran glauben. Der Haussegen zwischen den Nachbarn hing natürlich schief. Erst als die Eheleute D. der Nachbarin eine Regulierung über die Pferdeversicherung in Aussicht stellten, ging es mit dem Frieden wieder aufwärts.
Claudia S. besitzt einen stattlichen Hengst, der mit anderen Pferden in einem Reitstall untergebracht ist. Im gleichen Stall hat auch Samir A. sein Pferd untergebracht. Als die beiden Pferde zum Grasen mit den anderen Stallgenossen auf der Weide waren, hat der Hengst von Claudia S. den Jährling von Samir A. über die Weide und durch einen Zaun gejagt. Dabei verletzte sich der Jährling schwer am Vorderbein, durch den Zaun entstand eine lange Risswunde, die noch an Ort und Stelle von einem Tierarzt behandelt werden musste. Da der Hengst von Claudia S. auf das kleinere Pferd losgegangen ist, muss sie auch für die Kosten aufkommen. Der Zaun ist beschädigt, die Heilbehandlung dauert noch einige Zeit an. Alles Kosten, die von der Pferdeversicherung übernommen werden könne, wenn sie vorhanden ist.
Die Pferde von Michaela H. und Janine S. befanden sich beide auf einer Weide. Beide haben getobt und übermütig gebockt. Dabei hat das Pferd von Michaela H. das andere Pferd mit der Hinterhand am Kopf getroffen. Zunächst war keine Verletzung sichtbar, doch ein später hinzugezogener Tierarzt konnte eine Verletzung der Zunge diagnostizieren. Diese muss nun über mehrere Tage behandelt werden. Die Kosten für diese Behandlung liegen bei rund 4.000 Euro. Auch hier würden die Kosten durch die Pferdeversicherung übernommen, die, wenn sie aus eigener Tasche bezahlt werden müssten, schon sehr schmerzen würden.
Bildquelle: Rolf Handke, www.pixelio.de