Ausbau der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Münster vom Land bewilligt
Das Ministerium für Arbeit
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Grünes Licht vom Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Münsterschen Universitätsklinikum: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute (30. April 2010) den offiziellen Feststellungsbescheid dafür übergeben.
"Damit wird die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher im gesamten Münsterland deutlich verbessert. Nicht zuletzt der gute Ruf dieser Klinik hat dazu geführt, dass derzeit nicht alle, die Hilfe benötigen, auch stationär aufgenommen und behandelt werden können. Das wird sich jetzt ändern", sagte Laumann.
Die Bettenkapazität der Klinik soll jetzt deutlich ausgebaut werden: Das kinder- und jugendpsychiatrische Angebot wird um 20 auf 50 Betten erweitert.
Gesundheitsminister Laumann: "Das Angebot für die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher im Münsterland wird wesentlich erweitert. Dies ist mir ein besonderes Anliegen. Denn wir beobachten leider seit einigen Jahren, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Problemen ständig zunimmt."
Deshalb sei es vorrangiges Ziel, im Rahmen eines Sofortprogramms die wohnortnahe Versorgung in der Kinder - und Jugendpsychiatrie bedarfsgerecht auszubauen und vor allem dafür zu sorgen, dass die Wege und die Wartezeiten für die jungen Patienten und ihre Eltern und Geschwister kürzer werden.
"Ich bin mir sicher, dass der Träger alles unternimmt, die zusätzlichen Betten auch möglichst schnell zur Verfügung zu stellen, damit bald alle Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen und Krankheiten hier zeitnah behandelt werden können", erklärte Laumann.
Der Feststellungsbescheid bringt zum Ausdruck, dass der Bedarf für diese Einrichtung vom Land anerkannt ist und die Betten in den Landeskrankenhausplan aufgenommen sind. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Klinik die Behandlung ihrer Patienten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.
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