• Policen ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung auf dem Vormarsch
• Umfassende Kostenübernahme bieten nur Zahnerhalt- und Komforttarife
Krankenzusatzversicherungen werden immer wichtiger und beliebter: Weil die Defizite der Kassen wieder steigen und diese mit Leistungskürzungen reagieren, schließen Kunden drohende Versorgungslücken vermehrt mit einer Zusatzversicherung. Auf diese Weise vermeiden sie, dass ein Arztbesuch große Löcher in die Haushaltskasse reißt. Insbesondere Zahnbehandlungen können teuer werden für Patienten, die sich nicht zusätzlich absichern. Allerdings: Wer eine Zahnzusatz-Police abschließen möchte, kommt nicht darum herum, Preise und Tarife genau zu studieren. Ein Vergleichsrechner wie derjenige des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24 hilft dabei.
Viele gesetzlich Versicherte merken, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen längst nicht mehr alle Behandlungen abdeckt; darunter auch viele, deren medizinischen Nutzen niemand anzweifeln würde. Das zeigt die auch in diesem Jahr weiter steigende Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen. Vor allem Zahnzusatz-Policen seien „der absolute Renner“, heißt es zum Beispiel bei der Versicherungskammer Bayern. Eine Umfrage von FinanceScout24 bei führenden Anbietern konnte diesen Trend bestätigen.
Doch gerade bei den Zahnzusatzversicherungen gibt es unterschiedlichste Preise, Tarife und Bedingungen. Das günstigste Angebot ist nicht immer das Beste. „Kunden sollten sich vor dem Abschluss unbedingt Gedanken darüber machen, welche Behandlungen sie mit seiner Zahnzusatzversicherung abdecken möchten“, rät Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. Tarife und Leistungen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen würden sich zum Teil erheblich unterscheiden.
Die meisten Tarife sind reine Zahnersatztarife. Bei diesen wird oft unterschieden zwischen einfachem Zahnersatz, der Brücken, Kronen und Prothesen beinhaltet, und einem Zahnersatz, der auch höherwertige Ausführungen und Behandlungen abdeckt. Letzterer bezuschusst zum Beispiel auch Implantate und Keramikkronen. Je nach Police kann der Zuschuss bis zu 90 Prozent betragen. In jedem Fall sollten Versicherte darauf achten, dass mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten von der Versicherung getragen werden. Reine Zahnersatztarife sind bereits ab sieben Euro monatlich zu bekommen.
Es gibt jedoch noch zwei andere Typen von Zahnzusatz-Policen: die so genannten Zahnerhalt- und Komforttarife. Diese sind für Kunden geeignet, die nicht nur im Falle eines Zahnverlustes finanzielle Hilfe wünschen, sondern auch den Zahnerhalt bezuschusst wissen wollen. Notwendig werden diese erweiterten Policen deshalb, weil zum Beispiel Parodontitis- und Wurzelbehandlungen nicht mehr in vollem Umfang von den gesetzlichen Kassen getragen werden. Gesetzlich Versicherte bekommen bei solchen Behandlungen schnell eine Rechnung von 500 bis 700 Euro präsentiert. Wer diese Kosten scheut, weil er sie selbst tragen muss, und deshalb nicht zur Zahnvorsorge geht, riskiert längerfristig den Verlust von Zähnen, was unter dem Strich noch teurer wird.
Des Weiteren kommen solche Zahnerhalt- und Kombitarife oft auch, ganz oder teilweise, für die Kosten der professionellen Zahnreinigung, für plastische Zahnfüllungen und kieferorthopädische Maßnahmen auf. Besonders für Kinder, die eventuell eine Zahnspange benötigen, kann sich deshalb schon im frühen Alter eine Zusatzversicherung lohnen. Kombitarife werden bereits ab 20 Euro monatlich angeboten. Gestaffelt sind die Tarife nach Alter und Geschlecht.
In jüngster Zeit sind vermehrt Tarife ohne Gesundheitsprüfung und teilweise auch ohne Wartezeit auf den Markt gekommen. Etwa ein Drittel der von FinanceScout24 befragten Unternehmen, darunter AXA, Hallesche, Münchener Verein, R+V und Signal Iduna, bieten solche Policen an. Für Kunden mit drohenden Zahnersatzbehandlungen, generell schlechten Zähnen, oder bereits bestehenden Zahnlücken scheinen diese Tarife die erhoffte Rettung zu sein. Jedoch gibt es zwei Haken: Zum einen findet sich in den Vertragsbedingungen aller dieser Versicherungen eine Klausel, die klarstellt, dass für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie für Maßnahmen, die vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurden, kein Versicherungsschutz besteht. Im „Kleingedruckten“ mancher Policen sind auch die angrenzenden Zähne, die so genannten Ankerzähne, ausgeschlossen. Auch die Anzahl der bereits bestehenden Zahnlücken kann für eine Vertragsannahme seitens des Versicherers entscheidend sein.
Der zweite Haken, den viele Tarife ohne Wartezeit haben, sind die nach Jahren gestaffelten Höchstleistungsbeträge. Das kann bedeuten, dass zum Beispiel nur ein Betrag von 250 Euro im ersten Versicherungsjahr erstattet wird. Damit will der Anbieter sicherstellen, dass Patienten nicht zuerst die Zusatzversicherung abschließen, sich dann das Gebiss runderneuern lassen und dann ihren Vertrag wieder kündigen. Aus diesem Grund haben viele Versicherer Mindestlaufzeiten eingeführt, die in der Regel zwei Jahre betragen. FinanceScout24-Geschäftsführer Schlossberger: „Ein sorgfältiger Blick auf das Kleingedruckte lohnt sich in jedem Fall. Verbraucher sollten sich vor dem Abschluss genau überlegen, welche Leistungen sie benötigen und wie viel sie bereit sind, dafür auszugeben. Ein ausführlicher Versicherungsvergleich bei www.financescout24.de hilft dabei, Unterschiede zwischen den Tarifen bei Preis und Leistung aufzuzeigen.“