Augsburg – Frankfurt – Garmisch-Partenkirchen - München – Glaubt ein Patient im Zuge einer ärztlichen Behandlung einen Schaden erlitten zu haben und entschließt er sich dann dazu, gegenüber dem verantwortlichen Arzt Schadensersatzansprüche geltend zu machen, stehen ihm hierzu verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Da dem Geschädigten die Beweislast obliegt, d.h. er muss den Beweis dafür erbringen, dass dem Arzt bei seiner Behandlung ein Fehler unterlaufen und dass dieser Fehler verantwortlich für die gesundheitliche Schädigung des Patienten geworden ist, enden diese Fälle oft vor Gericht. Dies soll zur Klärung des Sachverhalts beitragen und ein objektives Urteil fällen.
In diesem Zusammenhang ist es für das Gericht wie auch Richter wichtig, sich auf objektive und qualifizierte Aussagen stützen zu können. Im Institut für Medizinische Begutachtung finden Richter bundesweit Antworten auf fachübergreifende medizinische Fragestellungen.
Da in der juristischen Auseinandersetzung einige Vorteile auf der Ärzteseite liegen - diese verfügen in der Regel gegenüber dem geschädigten Patienten über einen gewissen Wissens- und Informationsvorsprung - hat die Rechtssprechung im Interesse der sog. „Waffengleichheit“ im Arzthaftungsrecht Konstellationen herausgearbeitet, aus denen sich Beweiserleichterungen zugunsten der Patientenseite ergeben. Zu nennen sind hier insbesondere der sog. „grobe Behandlungsfehler“ sowie die Aufklärungsrüge oder auch Dokumentationsversäumnisse.
In jedem Fall allerdings ist von neutraler Seite zur Klärung der speziellen Fragestellung ein Gutachter heranzuziehen, der für objektive Klarheit der Fakten sorgt.
Insbesondere orthopädische, neurologische und psychiatrische Fragestellungen gehören zu den häufigsten Sachverhalten. Die beiden Gründer, Dr. Lorenz Schweyer und Dr. Ralf Wagner legen großen Wert auf absolute Neutralität ihrer Gutachten. Denn unabhängig von der Auftraggeberseite ist es im Sinne der oder des Betroffenen, die individuelle Fragestellung objektiv zu prüfen, weil eine endgültige beispielsweise richterliche Entscheidung ausschließlich durch objektive, valide und reliable Gutachten möglich ist.
Das IMB fertigt professionell Privatgutachten wie auch Gerichtsgutachten an. Privatgutachten sind fachärztliche Gutachten, die in der Regel außerhalb eines Rechtsstreits vom Patienten oder aber der Gegenseite (z. B. der Versicherung des Arztes) in Auftrag gegeben werden. Es ist vor allem zur außergerichtlichen oder prozessvorbereitenden Klärung eines Behandlungsfehlerverdachtes geeignet, um zunächst einmal festzustellen, ob überhaupt ein vorwerfbares Fehlverhalten gegeben ist.
Anhand des Gutachtens können in einem zweiten Schritt die Erfolgsaussichten einer Klageerhebung zumindest grob eingeschätzt werden. Ein Privatgutachten wird regelmäßig auch in einem Gerichtsverfahren Beachtung finden, obgleich Gerichte in aller Regel weitere Gutachten durch gerichtlich bestellte Sachverständige erstellen lassen.
Den hohen Erwartungen genügen die Initiatoren mit ihrem Team: Derzeit unterstützen die gutachtliche Arbeit die Profis Dr. phil. Markus Hieber - Diplom-Psychologe; Dr. med. Zouheir Al-Fil - Facharzt für Chirurgie und Neurochirurgie; Dr. med. Arno Wetlitzky - Facharzt für Nervenheilkunde, Sozialmedizin, Physikalische Medizin, Suchtmedizin ; Dr. med. Werner Gutschy - Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Leitender Oberarzt Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe Städtisches Klinikum München Harlaching und Dr. med. Peer Joechel - Ausbildung in Unfallchirurgie, Ausbildung in der Wirbelsäulenchirurgie.
Ab Mai komplettiert der Standort Berlin- Charlottenburg das bundesweit flächendeckende Gutachter-Netz des Instituts für Medizinische Begutachtung.