Ein Leihwagen im Urlaubsland eröffnet flexible Möglichkeiten der Urlaubsgestaltung: Heute Strand, morgen Ausgrabung und übermorgen Shopping in der nächsten Stadt. Doch leider sind auch Urlauber nicht vor Autounfällen geschützt - daher ist ein Blick auf die Versicherungskonditionen beim Buchen eines Mietwagens unerlässlich. Diese und weitere wichtige Vertragsbedingungen beleuchten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.
Mietwagen für das Ausland können direkt vor Ort oder langfristig von zu Hause aus gebucht werden. Allerdings kann der spontane Entschluss im Urlaub, morgen mit einem Leihauto auf die andere Seite der Insel zu fahren, recht teuer werden: "Bei der Buchung am Reiseort haben Sie selten die Wahl zwischen mehreren Anbietern", so die ERGO-Experten. Daher lohnt es sich, schon vor Urlaubsantritt einen Blick auf die Angebote potentieller Verleihfirmen zu werfen - entweder direkt bei der Niederlassung eines internationalen Anbieters oder im Internet bei lokalen Mietwagenfirmen am Ferienort. Generell sind bei Abschluss eines Vertrages über einen Leihwagen die Vertragsbedingungen das A und O. Denn sie bestimmen den Versicherungsschutz und viele wichtige Details, die den Mieter bei ungünstigem Vertragsabschluss viel Geld und Nerven kosten können.
Augen auf beim Versicherungsschutz!
Zur Erholung im Urlaub trägt auch eine gute Absicherung des angemieteten Fahrzeugs bei: Passiert doch ein Unfall, ist es gut zu wissen, wer für welche Kosten aufkommt. Daher gilt dem Vertragspunkt Versicherung" der erste Augenmerk: Eine Vollkaskoversicherung ist ein Muss, idealerweise ohne Selbstbeteiligung. Allerdings ist der Mieter nur entsprechend der Vorschriften des Urlaubslandes für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert - und hier kann es große Unterschiede geben: So liegen beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen für Sachschäden in Deutschland bei einer Million Euro pro Unfall, in Griechenland lediglich bei 100.000 Euro. Verursacht der Urlauber einen Unfall und der Schaden übersteigt die vertraglich vereinbarte - d.h. den nationalen gesetzlichen Vorschriften entsprechende - Deckungssumme, muss er die Differenz selbst bezahlen. "Prüfen Sie daher unbedingt im Vertrag, ob in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein erweiterter Versicherungsschutz enthalten ist", rät die ERGO. "Ansonsten können Sie alternativ in Deutschland eine so genannte ?Mallorca-Police" abschließen." Damit gilt der deutsche Haftpflichtschutz in ganz Europa (inklusive Mallorca, Kanaren und Madeira). Diese Versicherung lohnt sich besonders, wenn man mehrmals pro Jahr einen Mietwagen im Ausland bucht.
Eine wichtige Hilfe bei einem Unfall leistet zudem der "Europäische Unfallbericht": Dieses vom Europäischen Versicherungsverband erstellte, europaweit einheitliche Formular ist bei jeder Versicherung erhältlich. Es wird ergänzt durch wichtige Tipps und Hinweise zum Ausfüllen in zahlreichen europäischen Sprachen, da der Unfallbericht selbst in der jeweiligen Landesprache verfasst ist.
Weitere Vertragsdetails
Neben dem Versicherungsschutz verdienen einige weitere vertragliche Bedingungen besondere Aufmerksamkeit: Muss der Tank bei Abgabe voll oder leer sein, ist ein zusätzlicher Fahrer eingetragen, sind Sonderkosten wie Steuern und Gebühren im Preis enthalten, gibt es eine Notrufnummer des Vermieters bei einem Unfall? Sind alle Details geklärt, empfiehlt sich ein kritischer Rundgang ums Auto, um eventuelle Schäden festzuhalten. Diese sollte der Mieter unbedingt schriftlich im Vertrag fixieren lassen, selbst wenn dies einen längeren Fußmarsch vom Parkplatz zum Schalter der Verleihfirma bedeutet! Kleinere Schäden wie Kratzer oder Dellen sollten zudem vor Reiseantritt fotografiert und vom Vermieter bestätigt werden.
Generell raten die ERGO-Experten, alle Absprachen mit dem Vermieter vertraglich festzuhalten - schließlich können am Abgabetag in einem anderen Ort ganz andere Ansprechpersonen am Rückgabeschalter stehen...
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