Mindestlohnregelungen zunächst bis Ende 2014
Anlässlich des Einlenkens von Bundesminister Rainer Brüderle MdB beim Pflegemindestlohn erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:
Es ist für alle Pflegehilfskräfte erfreulich, dass jetzt endgültig der Weg frei ist für einen Mindestlohn in der Pflege und auch das Bundeswirtschaftsministerium seine Einwendungen zurückgezogen hat. Nun ist der Weg frei für Mindestlohnregelungen der Pflegekommission. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zuständige Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen den Lohn zum 1. Juli 2010 bundesweit für alle Pflegehilfskräfte verbindlich erklären wird. Dann gilt die von der Kommission empfohlene Lohnuntergrenze 7,50 Euro in den östlichen und 8,50 Euro in den westlichen Bundesländern mit Steigerungen um jeweils 0,25 Euro zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013.
Der Bundeswirtschaftsminister lenkte unter der Bedingung ein, Mindestlohnregelungen zunächst bis Ende 2014 zu befristen. Wichtig ist, dass das Gesamtergebnis der Pflegkommission zum Mindestlohn in Kraft treten kann mit den drei vorgesehenen stufenweisen Anhebungen. Der Mindestlohn in der Pflegbranche basiert auf eine Kommissionsempfehlung. Und diese kann laut Gesetz vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur als Ganzes übernommen oder abgelehnt werden. Der Gesetzgeber hat durch die Kommissionslösung den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen. Viele Pflegeberufe stehen unter kirchlicher und karitativer Trägerschaft, die bei der Festsetzung der Löhne einen Sonderweg verfolgen.
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