fit und munter - ERGO-Verbrauchertipps"Mit vollen Koffern ans Kap"

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ERGO-Verbrauchertipps"Mit vollen Koffern ans Kap"


Was sollte mit auf die Reise nach Südafrika?

Zahlreiche Fußballfans packen ihre sieben Sachen und reisen - in der Regel mit dem Flugzeug - nach Südafrika, um die deutsche Elf vor Ort anzufeuern. Doch auch Kofferpacken will gelernt bzw. sollte gut vorbereitet sein. Wer sich bereits frühzeitig Gedanken macht, was alles ins Fangepäck gehört, vermeidet unnötigen Stress kurz vor der Abreise und verringert die Gefahr, etwas zu vergessen. Eine ausführliche Reise-Checkliste erweist sich dabei oft als hilfreich und kann, einmal erstellt, immer wieder verwendet werden. Neben einer gut gefüllten Reiseapotheke gehört wetterfeste Kleidung ins Gepäck. Denn schließlich herrscht auf der südlichen Halbkugel zur Mitte des Jahres Winter und die Regenwahrscheinlichkeit ist relativ hoch. Welche Dokumente keinesfalls fehlen sollten, wissen die Reise-Experten der Europäischen Reiseversicherung ERV. "Ein Visum benötigen deutsche Staatsbürger in der Regel nicht für ihren Fußball-Trip. Allerdings sollte der Reisepass noch mindestens 30 Tage über die Reisedauer hinaus gültig sein und wenigstens noch zwei leere Seiten für Eintragungen enthalten." Außerdem brauchen Fußball-Touristen bei ihrer Einreise nach Südafrika ein gültiges Rückreiseticket für ein Datum, das nicht mehr als 90 Tage in der Zukunft liegt. "Sind diese Voraussetzungen erfüllt", so die Experten der ERV, "steht einem so genannten ?visitor"s permit" im Grunde nichts mehr im Weg."

Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV
www.erv.de



Was gehört nicht ins Reisegepäck?

Mittlerweile haben sich viele Europäer daran gewöhnt, dass Zollkontrollen nur noch selten direkt an den Staatsgrenzen vorgenommen werden. Diese Sonderregeln gelten natürlich nicht für Südafrika. So ist es im interkontinentalen Flugverkehr beispielsweise meist nicht gestattet, tierische Erzeugnisse wie etwa Wurst oder Käse mitzuführen und auch pflanzliche Produkte sind vom Zoll nicht immer gerne gesehen. Deutsche Fußballfans sollten außerdem die erlaubten Höchstgrenzen für bestimmte Waren nicht überschreiten. Erlaubt sind bei Einreise nach Südafrika: 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, 50 ml Parfum bzw. 250 ml Eau de Toilette, zwei Liter Wein sowie ein Liter Spirituosen. "Zudem ist die Einfuhr von Drogen, illegalen Waffen und sonstigen verbotenen Gütern natürlich auch in Südafrika strafbar und wird von den dortigen Behörden rigoros geahndet", betonen die Experten der ERV und warnen zudem davor, in Südafrika Souvenirs aus Elfenbein oder aus anderen geschützten Tier- oder Pflanzenarten zu erwerben. "Solche Andenken sind im Grunde auf der ganzen Welt verboten und werden Ihnen spätestens vom deutschen Zoll wieder abgenommen."

Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV
www.erv.de



Spezialfall: Handgepäck

"Beim Handgepäck ist darauf zu achten, dass es die zulässigen Höchstmaße nicht überschreitet", warnen die Reise-Experten der Europäischen Reiseversicherung und erläutern: "Ist das Gepäckstück zu groß oder zu schwer, passt es nicht mehr in die vorgesehenen Fächer in der Kabine und muss deshalb als zusätzliches Reisegepäck aufgegeben werden - in der Regel kostenpflichtig." Die meisten Fluglinien orientieren sich bei ihren Vorgaben an den Empfehlungen der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) und lassen Höchstmaße von 56 x 45 x 25 cm und ein Gewicht von nicht mehr als 8 - 12 kg zu. "Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor Abflug mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen und die genauen Werte erfragen", raten die Experten. Auch für den Inhalt des Handgepäcks gelten eigene Regeln: So haben spitze Gegenstände wie Scheren oder Nagelfeilen nichts im Bordgepäck verloren. Behälter mit flüssigen oder gelartigen Substanzen wie Zahnpasta, Schminke, Cremes oder Duschgel dürfen jeweils nicht mehr als 100 ml enthalten und müssen in einem wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen bei der Flughafenkontrolle vorgelegt werden. Unzulässige Behältnisse werden von den Kontrolleuren vor Ort ersatzlos entsorgt.

Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV
www.erv.de



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