Pferde gehören in Deutschland zu den beliebtesten Tieren: ob für den Reitsport oder als Freizeitbeschäftigung, längst gehören Pferd und Reiter zum alltäglichen Bild in Deutschland. Dabei sind Pferde vom Wesen her reine Fluchttiere und können in vielen Situationen aus der Sicht des Menschen unberechenbar reagieren. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, haftet der Pferdehalter: Er muss den Schaden wieder gutmachen, in der Regel geschieht dieses auf finanzieller Basis. Um die Risiken eines Schadens abzusichern, gibt es die Pferdehaftpflicht.
Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html
Spät abends auf einer Landstraße: Ein Reiter ist mit seinem Pferd unterwegs, der Weg zum Stall ist nicht mehr lang. Dann passiert es: In einer Kurve taucht ein PKW auf, der mit den Scheinwerfern das Pferd streift. Dieses erschrickt sich heftig und galoppiert mitten auf die Fahrbahn. Trotz angepasster Geschwindigkeit kann der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen, weicht aus und prallt gegen einen Baum. Dabei wird er im Fahrzeug eingeklemmt und muss durch die Feuerwehr gerettet werden. In der Folge stellt sich heraus, dass der Fahrer des PKW querschnittsgelähmt bleibt auf Grund der erlittenen Verletzung. Natürlich klagt er auf Schmerzensgeld, denn seiner Ansicht nach hat er die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet und ist in der Kurve soweit wie möglich rechts gefahren.
Vor Gericht bekam er mit seiner Klage Recht: Die Pferdehaftpflicht des Reiters muss für die Kosten nun aufkommen. Nicht nur seine Wohnung muss behindertengerecht ausgebaut werden, auch eine monatliche Rente wird ihm zugesprochen, da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ohne die Pferdehaftpflicht würde der Halter des Pferdes bis an sein Lebensende für diesen Unfall zahlen müssen.
Die Pferdehaftpflicht dient dazu, durch ein Pferd verursachte Schäden zu regulieren. Kern dieses Versicherungsschutzes ist die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wie im geschilderten Fall handelt es sich um einen Personenschaden, der in der Pferdehaftpflicht versichert ist.
Aber auch der entstandene Sachschaden wird reguliert. Dazu zählt das vollkommen beschädigte Auto des Unfallopfers, auch der Straßenbaulastträger meldet Ansprüche an: Die Fahrbahn muss im Unfallbereich erneuert werden, der Baum ist ebenfalls nicht mehr zu retten gewesen.
Unter einem Vermögensschaden versteht man die Schäden, bei den weder Personen noch Sachen beschädigt werden, etwa wenn Pferde von einer Weide ausbrechen und von Feuerwehr, Polizei oder Veterinären wieder eingefangen werden müssen.
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