Zudem sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Sie bietet Schutz vor finanziellen Risiken, die entstehen, wenn etwa eine Reise wegen unerwartet schwerer Krankheit oder Verletzung nicht angetreten werden kann.
Bei einer Gepäckversicherung ist besonders auf das "Kleingedruckte" zu achten, also darauf, welche Gepäckart nicht versichert ist. Schmuck etwa ist oft nur dann geschützt, wenn er in einem Safe eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam, nicht im aufgegebenen Koffer, mitgeführt wurde.
Wer im Ausland ein Mietauto mietet, unterwirft sich den dortigen Regeln. Dort sind die Deckungssummen oft deutlich niedriger als hierzulande ? teilweise nicht höher als 100 000 Euro. Die "Mallorca-Police" ? eine Zusatz-Haftpflichtversicherung ? bietet eine pauschale Deckung in Höhe von zehn Mio. Euro für Sach- und Personenschäden.
Um sich vor dem Kostenrisiko bei Streitigkeiten mit einem Reiseveranstalter oder bei Ärger etwa wegen Schmerzensgeld nach einem Skiunfall zu schützen, sollte vor Antritt der Reise eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden.
Häufig enthalten Kreditkarten auch einen Versicherungsschutz. Die meisten Kunden sind über ihre Kreditkarte zwar versichert, allerdings oft nur dann, wann eine Reise damit vorab bezahlt wurde. Der ADAC rät daher, vor einer Reise diesen Schutz genau zu prüfen.
Nachzulesen sind die zahlreichen Versicherungsleistungen des ADAC auf seiner Homepage www.adac.de. Bei den meisten Produkten kann über einen integrierten Rechner die Prämie sofort berechnet werden.
Rückfragen:
Katrin Müllenbach-Schlimme
089/7676-2956